Beate Uhse AG: Anleihe-Anleger sollen zur Sanierung beitragen

Beate Uhse AG: Anleihe-Anleger sollen zur Sanierung beitragen
30.05.2016435 Mal gelesen
Die Anleihe-Anleger der Beate Uhse AG sollen offenbar einen erheblichen Teil zur Sanierung des Unternehmens beitragen und u.a. auf einen großen Teil der vereinbarten Zinsen verzichten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Beate Uhse AG hat im Juli 2014 eine Mittelstandsanleihe mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W). Bei einer Laufzeit bis 2019 sollten die Anleger 7,75 Prozent Zinsen jährlich erhalten. Genau diese Anleihe-Konditionen möchte die wirtschaftlich angeschlagene Beate Uhse AG nun ändern.

Das Unternehmen beabsichtigt, die Laufzeit der Anleihe um fünf Jahre bis 2024 zu verlängern. Gleichzeitig sollen in den kommenden drei Jahren nur noch zwei statt wie vereinbart 7,75 Prozent Zinsen gezahlt werden. Falls sich das Geschäft positiv entwickeln sollte, könnte der Zinssatz danach wieder steigen. Über diese geplanten Restrukturierungsmaßnahmen möchte die Beate Uhse AG die Anleger am 8. Juni bei der Gläubigerversammlung in Hamburg informieren.

Die geplanten Maßnahmen sind Teil des Sanierungskonzepts des wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens. Ob dadurch allerdings eine nachhaltige Sanierung gelingt, ist ungewiss. Am Ende könnten die Anleger die Zeche zahlen, die nicht nur auf einen großen Teil ihrer Zinsen verzichten sollen, sondern durch eine Verlängerung der Laufzeit auch deutlich länger im Risiko stehen. Um sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren oder auch um ihre Interessen bei der Gläubigerversammlung in Hamburg vertreten zu lassen, können sich die Anleihe-Gläubiger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Dabei ist auch zu beachten, dass die Beate Uhse AG bislang offenbar keinerlei Kompensation für die geplanten Einschnitte bei der Anleihe anbietet. Auch eine Besicherung der Schuldverschreibung ist offenbar nicht geplant. Erinnert sei auch daran, dass die Aktie der Beate Uhse AG in den vergangenen Jahren erheblich an Wert verloren hat. Daher sollten die Anleihe-Anleger gut überlegen, ob sie dem Konzern den Schritt in eine wirtschaftlich gesicherte Zukunft zutrauen, ehe sie den geplanten Änderungen zustimmen. Alternativ dazu können auch die rechtlichen Möglichkeiten der Anleger geprüft werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html