Lignum Sachwert Edelholz AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren ist eröffnet

Lignum Sachwert Edelholz AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren ist eröffnet
12.05.2016243 Mal gelesen
So schön und so pleite: Das muss ein „Grünes Investment“ sein. Mit der Insolvenz der Lignum Sachwert Edelholz AG ist ein weiteres vielversprechendes Produkt des „Grünen Kapitalmarktes“ insolvent und reist 5000 Anleger, die viel Geld in Waldinvestments gesteckt haben in tiefe Finanz-Depression.

Die Geschäftsidee: Die Lignum Sachwert Edelholz AG hat Edelholzplantagen in Bulgarien im Portfolio: Anlegern wurde vermittelt, dass hier zu investieren nicht nur umweltbewusst, sondern auch höchst profitabel sei. Die Lignum Sachwert Edelholz AG hat am 28. April 2016 beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag gestellt (Az.: 36I IN 1853/16).

Erste Aufgabe des Insolvenzverwalters wird nun sein, nach dem Verbleich der 65 Millionen Euro zu recherchieren. Über die Insolvenzgründe mag spekuliert werden. Die Lignum Sachwert Edelholz AG sieht die Sache für sich klar: Die Finanzaufsicht BaFin hatte mit Bescheid vom 17. März 2016 untersagt, die Vermögensanlagen "Nobilis Rent", "Nobilis Priva" und "Nobilis Vita" anzubieten, da dafür die notwendigen Emissionsprospekte fehlen. In der Folge musste die Gesellschaft Insolvenz anmelden, weil man eine Rückforderung der Anleger nicht entsprechen konnte.

Für Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bei AJT Neuss, ist das ein typischer Schneeballeffekt, der alle Anlageformen trifft, bei denen alte Verbindlichkeiten durch neue Einnahmen gedeckt werden müssen: "Diese Produkte sind aufgrund der hohen Weichkosten wie Provisionen und Kosten der Gesellschaftsführung ökonomisch kaum so zu handhaben, dass Rücklagen über eine Krisensituation helfen!"

Für den Neusser Anwalt ist bei Produkten wie diesen das Totalausfallrisiko immer präsent. Daher sollten sich Anleger fragen: "Wurde ich darüber aufgeklärt?" Wenn nicht, bestehen gute Hoffnungen, die Anlagevermittler in die Schadensersatzpflicht zu nehmen.

Jansen empfiehlt, die Thematik zeitnah mit einem Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht durchzusprechen um das Direktinvestment rückabzuwickeln und die Position des Anlegers im Insolvenzverfahren zu sichern.

 

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AJT Jansen Treppner Schwarz & Schulte-Bromby

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