Scholz Holding Anleihe: Gläubigerversammlung am 19. Mai

Scholz Holding Anleihe: Gläubigerversammlung am 19. Mai
22.04.2016906 Mal gelesen
Die Anleihe-Anleger der Scholz Holding GmbH sind am 19. Mai zu einer Gläubigerversammlung eingeladen. Dabei geht es u.a. um die geplante Restrukturierung der 2012 begebenen Mittelstandsanleihe.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Scholz Holding GmbH hatte 2012 eine Mittelstandsanleihe nach österreichischem Recht mit einem Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit begeben. Nachdem das Recyclingunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, stürzte auch der Kurs der Anleihe ab und die am 8. März fällige Zinszahlung musste bis Ende Mai gestundet werden.

Nun befindet sich das Unternehmen nach eigenen Angaben in intensiven Gesprächen mit einem Investor über eine umfassende Rekapitalisierung der Scholz Gruppe. Dabei soll es offenbar nicht nur eine Finanzspritze geben, sondern u.a. auch die Anleihe rekonstruiert werden. Das dürfte bedeuten, dass die Anleger ihren Teil zur Sanierung des Unternehmens beitragen sollen. Nähere Informationen zu den geplanten Maßnahmen wird es voraussichtlich bei der Versammlung am 19. Mai in Wien geben. Auch wenn bisher noch keine Details veröffentlicht wurden, ist davon auszugehen, dass die Anleger weitere Einschnitte befürchten müssen und dass es nicht nur bei der Zinsstundung bleibt. Die betroffenen Anleger können sich von einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten und ggf. auch rechtliche Schritte prüfen lassen.

Für die Anleger steht viel auf dem Spiel. Das Volumen der Anleihe beträgt 182,5 Millionen Euro. Schon bei der Zinszahlung im Mai werden rund 15 Millionen Euro fällig und 2017 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Ob es unter diesen Umständen dazu kommt, ist fraglich. Denkbar ist beispielsweise, dass die Laufzeit der Anleihe verlängert und / oder der Zinskupon gesenkt werden soll. Finanzielle Verluste für die Anleger stehen in jedem Fall im Raum. Daher kann u.a. geprüft werden, ob eine außerordentliche Kündigung der Anleihe möglich ist oder auch ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

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