Euro Grundinvest - Fonds fordert Gelder von Anlegern zurück - Euro Grundinvest Deutschland 15 - Euro Grundinvest 18

Euro Grundinvest - Fonds fordert Gelder von Anlegern zurück - Euro Grundinvest Deutschland 15 - Euro Grundinvest 18
14.04.2016195 Mal gelesen
Erläuterungen für Anleger von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause.

Wieder erhalten die Anleger der Euro GrundInvest Fonds Post von ihren Fonds. Anstelle der bereits für Februar versprochenen "Aufklärung" enthält dieser jedoch neben unklaren Angaben über den Stand der Gesellschaft eine böse Überraschung: Anleger der Fonds Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG und Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG sollen "ungerechtfertigte Auszahlungen" zurückzahlen, sonst drohe die Insolvenz der Fonds.

"Anleger sollten nach unserer Auffassung dieser Bitte um Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen nicht Folge leisten. Dem Fonds stehen diese Auszahlungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht zu (BGH AZ II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Bestenfalls ein Insolvenzverwalter kann derartige Forderungen geltend machen, wenn es sich denn tatsächlich um von Gewinnen nicht gedeckte Ausschüttungen handelt." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, KAP Rechtsanwälte.

Enttäuschend ist für die Anleger auch, dass aus dem Schreiben nicht klar hervorgeht, wofür diese Rückzahlungen denn Verwendung finden sollen. Im Schreiben an Anleger des Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG und Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG heißt es, die Zahlungen dienen der Fertigstellung von Projekten und natürlich auch die Erstellung der Jahresabschlüsse, der Rechenschaftsberichte und der Prüfung der Mittelverwendung sowie der Zahlung von Steuern. Welche Projekte fertig gestellt werden sollen bleibt hierbei ebenso unklar wie die Frage, was die Erstellung von Jahresabschlüssen und Rechenschaftsberichten bewirken soll, damit die Fonds aus ihrer Krise herausgeführt werden. Auch vor diesem Hintergrund sollten Anleger keine Zahlung an den Fonds leisten so lange nicht sicher gestellt ist, dass mit diesen Zahlungen die Fonds auch tatsächlich voran gebracht werden können.

Die Mitteilungen der Fonds sind auch aus einem anderen Grund enttäuschend: im Zusammenhang mit dem Fonds Euro Grundinvest 17 GmbH & Co. KG hatten KAP Rechtsanwälte eine Abstimmung unter den Gesellschaftern herbeigeführt, bei der sich ein großer Teil der Gesellschafter dafür ausgesprochen hatte, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, um endlich Klarheit über den wahren Vermögensstand der Gesellschaft und die Verwendung der eingezahlten Gelder zu erhalten.

Die Gesellschaft hat hierauf nicht reagiert, so dass KAP Rechtsanwälte das Recht der Anleger auf die gewünschte außerordentliche Gesellschafterversammlung nun gerichtlich durchsetzen werden. Auch hinsichtlich der Fonds Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG und Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG ist eine entsprechende Abstimmung angelaufen. Für viele unserer Mandanten haben wir deren Schadensersatzansprüche bereits gegenüber den Verantwortlichen des Fonds und des Vertriebs geltend gemacht.

KAP Rechtsanwälte erreichen Sie unter: 089-41.61 72.75-0 oder zum weiter direkt zum Thema: Euro Grundinvest Deutschland