CFB-Fonds 163: Erfolg der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg für Fondsanlegerin

CFB-Fonds 163: Erfolg der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg für Fondsanlegerin
11.04.2016194 Mal gelesen
Klage vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Falschberatung endet mit gütlicher Einigung. Bankhaus Merck Finck & Co. verpflichtet sich 55.000 Euro an Sommerberg-Mandantin zu bezahlen.

"Der mittlerweile verstorbene Ehemann unserer Mandantin hat im Jahr 2003 bei der Glückspirale 1,4 Millionen Euro gewonnen", berichtet Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg von dem Fall. Zum Zwecke der Geldanlage erwarben die Eheleute im Jahr 2007 beide für eine Nominaleinlage von jeweils 35.000 US-Dollar eine Beteiligung an dem CFB-Fonds 163.

Nachdem der Ehemann verstarb, ging dessen Beteiligung an dem CFB-Fonds 163 auf die hinterbliebene Ehefrau als Erbin über. Ihr Fondsanteil belief sich somit auf nominal insgesamt 70.000 US-Dollar.

Der CFB-Fonds 163 ist ein Schiffsfonds, über den sich die Anleger an der zum Fonds gehörenden NAVITOSA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "MONTPELLIER" KG beteiligen.

Die Beteiligung der Eheleute an dem CFB-Fonds 163 erfolgte, auf die Empfehlung eines Mittarbeiters des Bankhauses Merck Finck & Co. mit Sitz in München im Rahmen einer Anlageberatung. "Unsere Mandantin schilderte uns, dass sie sich wegen dieser von der Bank empfohlenen Geldanlage in den Schiffsfonds im Nachhinein falsch beraten sieht. Denn es ging ihr und ihrem Ehemann um eine möglichst sichere und risikolose Anlage ihres Geldes. Der Bankberater hat der Darstellung unserer Mandantin zufolge den Schiffsfonds auch als eine solche sichere Geldanlage präsentiert und zum Kauf empfohlen", so Rechtsanwalt André Krajewski.

Tatsächlich handelt es sich bei dem CFB-Fonds 163 aber um eine hochriskante Geldanlage, bei der für die betroffenen Anleger die Gefahr besteht, dass sie ihr investiertes Kapital möglicherweise zum großen Teil oder sogar vollständig verlieren. "Genau dieses Risiko wollte unsere Mandantin aber nicht eingehen", sagt Anwalt Krajewski.

Eine Bank ist dem Kunden dann zum Regress wegen Falschberatung verpflichtet, wenn der Bankmitarbeiter einen solchen Fonds dem auf Sicherheit bedachten Kunden gegenüber als angeblich sichere und geeignete Geldanlage vorstellt.

"Wir haben daher für unsere Mandantin eine Schadensersatzklage wegen falscher Anlageberatung hinsichtlich des CFB-Fonds 163 gegen Merck Finck und Co. eingereicht", erklärt Rechtsanwalt Krajewski weiter. Im Verhandlungstermin am 6. August 2015 konnte die Kanzlei Sommerberg dann einen durch das Landgericht Düsseldorf protokollierten Vergleich erwirken (Aktenzeichen 8 O 89/14):

Merck Finck & Co. hat sich demnach verpflichtet, an die Sommerberg-Mandantin 55.000 Euro zur Abgeltung ihrer möglichen Forderungen gegen die Bank zu bezahlen. Damit erhält die betroffene Anlegerin einen erheblichen Teil ihres Schadens wegen der Beteiligung am CFB-Fonds 163 ersetzt.

 

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/schiffsfonds-aktuell/cfb-fonds/

  

Über die Kanzlei Sommerberg LLP

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790,