Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125: Anleger können sich gegen Verluste wehren

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125: Anleger können sich gegen Verluste wehren
05.04.2016160 Mal gelesen
Mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro konnten sich Anleger an dem von Dr. Peters aufgelegten Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave beteiligen. Nun müssen sie hohe Verluste befürchten. Beide Fondsschiffe wurden inzwischen verkauft.

Ende Januar ist der Verkauf der Fondsschiffe über die Bühne gegangen, berichtet das "fondstelegramm". Allerdings spült der Verkauf kein Geld in die Taschen der Anleger. Der Verkaufserlös reicht wohl nicht aus, um die Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank voll bedienen zu können. Allerdings hat diese offenbar auch auf einen Teil ihrer Forderungen verzichtet. "Sollte die Fondsgesellschaft noch weitere Schulden haben, könnte auch die Außenhaftung der Anleger gegenüber den Gläubigern wieder aufleben. Es bleibt zu hoffen, dass sie jetzt nicht noch zur Kasse gebeten werden", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Erfreulich ist für die Anleger die Beteiligung an dem 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 125 ohnehin nicht verlaufen. Schnell machte sich die Krise der Handelsschifffahrt bemerkbar, so dass die Ausschüttungen zurückgefordert wurden und die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt werden konnten. "Ein Ausweg für die Anleger kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. Da bei der Vermittlung von Schiffsfonds die Anleger häufig fehlerhaft beraten wurden, können Schadensersatzansprüche aus Falschberatung entstanden sein", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Häufig wurden in den Anlageberatungsgesprächen nur die Vorzüge einer Beteiligung an einem Schiffsfonds dargestellt. Über die Risiken wurden die Anleger häufig im Unklaren gelassen. Allerdings müssen im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch die Risiken umfassend erläutert werden. Dazu zählen neben den konjunkturellen Schwankungen etwa die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und besonders das Totalverlust-Risiko für die Anleger. "Trotz dieses Risikos wurden Schiffsfonds häufig als sichere und für die Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage dargestellt. Die zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds sprechen allerdings eindeutig eine andere Sprache", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Zur Beratungspflicht der Banken gehört es außerdem, ihre Rückvergütungen für die Vermittlung der Anteile offenzulegen. Anhand dieser sog Kick-Backs kann der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen, das nicht zwangsläufig zu seinen Anlagewünschen nach einer sicheren Geldanlage passen muss. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

  

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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