Infolge der Finanzkrise haben die Depots vieler Anleger erhebliche Verluste zu verzeichnen. Betroffene Papiere sind nicht nur Aktien, sondern auch und gerade Fondsanteile oder Zertifikate.
Was kann der Anleger in dieser Situation tun?
Es gibt die Möglichkeit, von der Bank, die die Papiere empfohlen hat, die Rückübertragung der Papiere gegen Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen. Diese Lösung hat für den Anleger den "Charme", dass er seinen Einsatz vollständig wiederbekommt, während die Wertpapiere, die er zurück überträgt, infolge des zwischenzeitlichen Finanzcrashs nur noch ein Bruchteils des Kaufpreises wert sind. Und das Sahnehäubchen für ihn: Der Kaufpreis ist von der Bank vom Erwerbszeitpunkt an - also rückwirkend - zu verzinsen.
Grund ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Rückvergütungen (Urteil vom 19.12.2006, BGH XI 56/05), die jetzt im Lichte der Finanzkrise weitere Bedeutung gewinnt. Danach muss eine Bank, die einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen erhält, den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären. Dieses Urteil dürfte auch auf Zertifikate und andere Wertpapiere anzuwenden sein.
Tatsächlich hat jedoch kaum eine Bank ihre Kunden ordnungsgemäß über die geflossenen und u.U. weiter fließenden Rückvergütungen aufgeklärt. Es bestehen also Chancen auf Rückabwicklung, die im Rahmen einer Einzelfallprüfung genau auszuloten sind. Allerdings sollten Anleger nicht zögern, ihre Rechte prüfen und sichern zu lassen, denn es droht die 3-jährige Verjährung des § 37 a WpHG.
Das Prozessrisiko übernimmt in den meisten Fällen eine bestehende Rechtschutzversicherung, so dass dem Anleger die bequeme und risikofreie Möglichkeit offen steht, sich ggf. die Verluste aus dem jüngsten Börsenniedergang zurückzuholen.
Klaus Hünlein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht