Der "Widerrufsjoker" wird ab dem 21. Juni 2016 nach Ablauf einer letzten Frist nicht mehr gezogen werden können. Rechtsanwalt Jansen aus Neuss: "Daran ist nun nichts mehr zu ändern, aber es bleibt Darlehensnehmern noch genügend Zeit, zumal zur Wahrung des Verbraucherrechtes über den 21. Juni hinaus ein einfaches Widerrufsschreiben an die Bank ausreicht!"
Dieses sollte nach Jansens Empfehlung nach kostenloser Überprüfung durch einen Anwalt aus dem Netzwerk www.jetzt-widerrufen.de dann aber auch zeitnah geschehen. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass Widerrufe von den Banken akzeptiert werden, anderseits ist auch nicht zu erwarten, dass es die Banken in den letzten Tagen des Widerrufsjokers noch einmal auf Grundsatzentscheidungen ankommen lassen.
Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft kann ein Musterschreiben zurm Widerruf angefordert werden, außerdem gibt es eine Liste zu Informationsveranstaltungen deutschlandweit.
Rechtsanwalt Markus Jansen steht zur Unterstützung der Verbraucher mit kompetenten Mitstreitern zur Verfügung.
Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/rechtsgebiete/bankrecht-kapitalmarktrecht
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