Immobilienverträge Widerrufsbelehrung: Vorfälligkeitsentschädigung einsparen, Umschuldung: laut neuem Gesetz scheinbar nur noch bis 21.06.2016 Widerruf von Kreditverträgen möglich

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11.02.2016173 Mal gelesen
Widerruf von Verbraucherdarlehen Einsparung von Vorfälligkeitsentschädigung Umschuldung auf aktuelles Zinsniveau durch sog. ewiges Widerrufsrecht Wahrscheinlich wird dieses jetzt durch Gesetz des Bundestages bis zum 21.06.2016 begrenzt.

Seit ein paar Jahren machen Verbraucher von dem sogenannten ewigen Widerrufsrecht Gebrauch.

Verbraucherimmobiliendarlehen sind mit Widerrufsbelehrungen versehen. Viele der Widerrufsbelehrungen sind nicht korrekt. Theoretisch bedeutet das für den Verbraucher, dass er den Darlehensvertrag immer noch - auch nach Jahren - widerrufen kann, auch wenn die 14tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.

Möchte er ein Darlehen vorzeitig ablösen, erspart er so die Vorfälligkeitsentschädigung.

Möchte der Verbraucher von dem derzeitigen niedrigen Zinsniveau profitieren, kann er aufgrund des Widerrufs mit der Bank über günstigere Zinsen verhandeln.

Das gilt grundsätzlich auch gemäß Urteils des BGH, wenn der Darlehensvertrag bereits vollständig abgewickelt ist.

Vermutlich auf Druck der Banken, wird laut Medien vom Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass nun dieses sog. "ewige" Widerrufsrecht gesetzlich begrenzt wird.

Stichtag wäre dann der 21.06.2016. Bis zu diesem Datum müssten dann alle Darlehensnehmer, die ihren Kreditvertrag noch widerrufen möchten, widerrufen.

Die Kanzlei Köhler hat bereits vielzählige Mandanten in Sachen Widerruf von Darlehensverträgen vertreten, in Bezug auf Einsparen von Vorfälligkeitsentschädigungen und in Bezug auf Umschuldung auf ein vorteilhafteres Zinsniveau.

Gerne berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Köhler Sie zu dem Thema.

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