German Pellets GmbH: Rückzahlung der Genussrechte gefährdet

German Pellets GmbH: Rückzahlung der Genussrechte gefährdet
09.02.2016561 Mal gelesen
Sollten die Anleger der German Pellets Anleihe 2011/2016 den Änderungen nicht zustimmen, könnte die Rückzahlungsfähigkeit des Unternehmens gegenüber den Inhabern der Genussrechte beeinträchtigt sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Situation für die Anleger der German Pellets GmbH ist ernst. Das Unternehmen teilte am 5. Februar mit, dass es das öffentliche Angebot für die Genussrechte beendet hat. Hintergrund sind die geplanten Änderungen bei der Mittelstandsanleihe 2011/16 (ISIN: DE000A1H3J67 / WKN: A1H3J6). Sollten die Anleihegläubiger der Verlängerung der Laufzeit nicht zustimmen, könnte die Rückzahlungsfähigkeit der German Pellets GmbH gegenüber den Inhabern der Genussrechte gefährdet sein, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Die Anleger der Anleihe 2011/16 sollen am 10. Februar über die geplanten Änderungen abstimmen. Die Anleihe wäre am 1. April zur Rückzahlung fällig. Nun soll die Laufzeit um zwei Jahre verlängert werden und der Zinskupon von 7,25 auf 5,25 Prozent p.a. gesenkt werden. Allerdings hat die German Pellets GmbH noch zwei weitere Anleihen mit einem Gesamtvolumen von rund 172 Millionen Euro begeben. Diese Anleihen stehen 2018 bzw. 2019 ebenfalls zur Rückzahlung an. Auch die weiteren Medienberichte über wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den Unternehmen tragen nicht zur Beruhigung bei. Ob sich diese Probleme mit einer Veränderung der Anleihebedingungen nachhaltig beheben lassen, ist zumindest ungewiss.

Wie die aktuelle Entwicklung zeigt, sind nicht nur die Anleihe-Anleger von den Problemen des Unternehmens betroffen, sondern auch die Genussrechte-Inhaber müssen sich um ihr investiertes Geld sorgen. In dieser schwierigen Situation könne sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und die entsprechenden Schritte einleiten kann.

Nachdem die Anleihekurse eingebrochen sind, ist ein Verkauf der Anleihe für die Anleger ein Verlustgeschäft. Daher kann geprüft werden, ob eine Kündigung der Anleihe in Betracht kommt oder ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können z.B. durch Fehler in den Emissionsprospekten oder eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein.

 

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