Vier Hartmann-Schiffe haben Insolvenz angemeldet

Aktien Fonds Anlegerschutz
07.02.2016387 Mal gelesen
In den vergangenen Jahren wurde oft von insolventen Schiffsfonds berichtet. Die Branche ist geprägt von einem Überangebot an Schiffen und niedrigen Charterraten. Die Fondsgesellschaften, die die Schiffe MS Cuxhafen, MS Flensburg, MS Husum und MS Köln bewirtschaften, haben nun Insolvenz angemeldet.

In den vergangenen Jahren wurde regelmäßig von insolventen Schiffsfonds berichtet. Die Schifffahrtskrise begann im Sommer 2008, unter anderem als Folge der Weltwirtschaftskrise und hält bis heute an und betrifft viele Bereiche der Handelsschifffahrt. Die Branche ist geprägt von einem Überangebot an Schiffen und niedrigen Charterraten.

Nun waren vier Schiffe der Reederei Hartmann gezwungen Insolvenz anmelden.


Vier Hartmann-Schiffe melden Insolvenz an

Wie nun bekannt wurde, haben die Fondsgesellschaften, welche die Schiffe MS Cuxhafen, MS Flensburg, MS Husum und MS Köln bewirtschaften Insolvenz angemeldet (Az. 12 IN 19 bis 22/16). Es handelt sich um die Schiffsgesellschaften

Atlas Trampship Reederei GmbH und Co. MS "CUXHAFEN" KG
Atlas Trampship Reederei GmbH und Co. MS "FLENSBURG" KG
Atlas Trampship Reederei GmbH und Co. MS "HUSUM" KG
Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "KÖLN" KG

Die vier Supramax-Bulker wurden in den Jahren 2007 bis 2010 zur Beteiligung angeboten.


Anlegern drohen hohe Verluste

Schiffsfonds-Anlegern drohen im Falle einer Insolvenz des Fonds hohe Verluste, welche bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals reichen können. In vielen Fällen werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens zudem die bereits geflossenen Ausschüttungen eines Fonds von den Kommanditisten zurückgefordert.



Was können betroffene Anleger tun?

Sollten Anleger beim Erwerb der Schiffsbeteiligung von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken der geschlossenen Fondsbeteiligung aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren bzw. Provisionen offenlegen muss.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurde ein Großteil der Schiffsfondsbeteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Daher bestehen gute Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Betroffene Anleger von problematischen Schiffsfonds haben die Möglichkeit ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage https://akh-h.de/news/vier-hartmann-schiffe-haben-insolvenz-angemeldet