US-Klage gegen VW - Was die Klage für Volkswagen Aktionäre bedeutet

US-Klage gegen VW - Was die Klage für Volkswagen Aktionäre bedeutet
16.01.2016370 Mal gelesen
Es ist wohl das Schlimmste, von dem Volkswagen seit Beginn der Abgasaffäre ausgehen musste, eingetreten: der amerikanische Staat hat Klage gegen den Konzern eingereicht. Doch was bedeutet das für die Aktionäre des Volkswagen-Konzerns?

Es ist wohl das Schlimmste, von dem Volkswagen seit Beginn der Abgasaffäre ausgehen musste, eingetreten: der amerikanische Staat hat Klage gegen den Konzern eingereicht. Doch was bedeutet das für die Aktionäre des Volkswagen-Konzerns? Die auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus München berichtet von den Auswirkungen, die dies auf Aktionäre der Volkswagen AG haben kann:
 
Ermittlungen, Verbote und letzten Endes sogar Klagen der amerikanischen Regierung sind das, was Volkswagen selbstverständlich seit Beginn der Manipulation von Dieselfahrzeugen befürchten musste. Es wäre schlicht unrealistisch gewesen, davon auszugehen, dass gerade in einem Land wie Amerika derartige Manipulationen ohne Klagen ausgehen. Und schlimmer noch: solche Klagen führen im Land der unbegrenzten Möglichkeiten in aller Regel zu horrenden Schadensersatzsummen, von Milliardenforderungen ist in den Medien schon die Rede. "Dass sich ein solches Verfahren schließlich auch auf den Aktienkurs und damit das Vermögen sämtlicher Aktionäre massiv auswirken wird, musste aus unserer Sicht für den Wolfsburger Konzern von Anfang an klar sein" führt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, aus.
 
"Umso mehr gilt, dass Volkswagen seine Anleger aus unserer Sicht vor diesem Szenario zu unterschiedlichen Zeiten hätte warnen müssen. Nicht nur bei Beginn der Manipulation, sondern auch im späteren Verlauf, etwa als dem Volkswagen-Konzern die Ermittlungen der amerikanischen Behörden bekannt wurden und absehbar war, mit welchen gravierenden Folgen hier zu rechnen sei. Nach unserem Informationen waren auch die Ermittlungen der Behörden der Volkswagen AG und deren amerikanischer Tochter schon bekannt, lange bevor die Öffentlichkeit davon erfuhr" ergänzt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, ebenfalls Partner bei KAP Rechtsanwälte, der für seine Mandanten schon diverse Klagen und Anträge auf die Eröffnung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens eingereicht hat.
 
"Nach dem Gesetz hat eine Aktiengesellschaft, die derartige Kenntnisse nicht sofort weitergibt, die Anleger für entstandene Verluste zu entschädigen bzw. die Aktionäre so zu stellen als hätten sie die Aktien nie gekauft" schließt Rechtsanwalt Thorsten Krause. Ähnlich sah dies auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 20011 (BGH XI ZR 51/10).

http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/vw/

VW Anlegern, die sich mit diesem Verhalten nicht abfinden und ihre Ansprüche geltend machen möchten, rät Krause sich über die Chancen und Möglichkeiten bei einem spezialisierten Rechtsanwalt zu informieren. Insbesondere da hier im Hintergrund Verjährungsfristen laufen können, sehen die Anwälte keinen Vorteil für Anleger darin, weiter abzuwarten.

KAP Rechtsanwälte beraten Sie gerne und bündeln Ihre Interessen.