Schrottimmobilie loswerden: Darlehen der Commerzbank widerrufen

Schrottimmobilie loswerden: Darlehen der Commerzbank widerrufen
21.12.2015248 Mal gelesen
Der Ruf des „Betongolds“ ist für viele Immobilienkäufer nach hinten losgegangen. Sie sitzen auf sog. Schrottimmobilien und auf einem Berg Schulden für die Finanzierung der minderwertigen Immobilien. Auch in diesen Fällen kann der sog. Widerrufsjoker stechen.

Der Widerrufsjoker kann gezogen werden, wenn die Bank bei der Vergabe eines Immobilienkredits eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ist das der Fall, kann das Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale Hamburg hat auch die Commerzbank bei der Vergabe von Immobiliendarlehen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. "Diese Darlehen können widerrufen werden", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Wird der alte Kreditvertrag widerrufen, kann der Verbraucher günstig umschulden und von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi ist sich bewusst, dass dem Besitzer einer Schrottimmobilie damit alleine noch nicht viel geholfen ist. Aber möglicherweise können sie sich auf dieser Art und Weise auch von ihrer Schrottimmobilie trennen. Zwischen Banken und ihren Kunden besteht ein Vertrauensverhältnis. Hält der Sachbearbeiter einer Bank den Kaufpreis für eine Immobilie für angemessen, vertraut der Kunde in der Regel auf dieses Urteil. Dieses Vertrauen wird missbraucht, wenn die Immobilie von dem Mitarbeiter der Bank besichtigt wurde und er den Verbraucher trotz besseren Wissens nicht vor dem völlig überhöhten Kaufpreis gewarnt und stattdessen die Vollfinanzierung zum Erwerb der Immobilie angeboten hat. "Unter diesen Voraussetzungen kann nach der gängigen Rechtsprechung auch die Bank in der Haftung stehen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Liegt zwischen der Darlehensvergabe und dem Immobilienkauf ein sog. verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vor, kann der Widerruf des Darlehens nicht nur zur Rückabwicklung des Kredits, sondern des gesamten Geschäfts führen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit die Opfer von Schrottimmobilien.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

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Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwältin Sebastian Rosenbusch-Bansi

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