Hilfe bei Schrottimmobilien: Darlehen der Deutschen Bank widerrufen

Hilfe bei Schrottimmobilien: Darlehen der Deutschen Bank widerrufen
18.12.2015328 Mal gelesen
Der sog. Widerrufsjoker beim Widerruf von Immobiliendarlehen kann auch den Besitzern von Schrottimmobilien weiterhelfen. Wurde z.B. bei der Deutschen Bank ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung aufgenommen, kann dies ggfs. widerrufen werden.

Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden erklärt: "Nach Recherchen der Verbraucherzentrale Hamburg hat auch die Deutsche Bank fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei der Vergabe von Immobilienkrediten verwendet. Diese Darlehensverträge können widerrufen werden, weil durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde."

Etliche Verbraucher haben in den vergangenen Monaten schon von der Möglichkeit des Darlehenswiderrufs Gebrauch gemacht, um von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren und günstig umzuschulden. Allerdings wäre den Verbrauchern, die eine Schrottimmobilie erworben haben und nun auf den Schulden sitzen damit nur zum Teil geholfen. Aber die Rechtsprechung zeigt, dass sie sich mit einem erfolgreichen Widerruf möglicherweise auch von ihrer Schrottimmobilie trennen können.

Denn inzwischen haben verschiedene Gerichte entschieden, dass bei der Vollfinanzierung einer Immobilie durch eine Bank, diese auch in der Haftung stehen kann. "Das gilt zumindest dann, wenn Mitarbeiter der Bank die Immobilie zuvor besichtigt und festgestellt haben, dass der Kaufpreis völlig überzogen ist. Haben die Banken dann das Darlehen zur Finanzierung der Immobilie dennoch gegeben anstatt den Verbraucher zu warnen, kann sie auch in der Haftung stehen", so Rechtsanwältin Gaber.

Der Widerrufsjoker kommt dann ins Spiel, wenn beim Darlehen und dem Immobilienkauf ein sog. verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vorlag. Dann besteht bei einem erfolgreichen Widerruf die Möglichkeit, der Bank die Immobilie zu übertragen anstatt das Darlehen zurückzuzahlen. "Der Verbraucher wäre dann auf einen Schlag seine Schulden und die Schrottimmobilie los", sagt Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat bereits zahlreiche Opfer von Schrottimmobilien bundesweit erfolgreich vertreten.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

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Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwältin Jessica Gaber

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