König & Cie. Renditefonds 64: Insolvenz trifft Anleger

König & Cie. Renditefonds 64: Insolvenz trifft Anleger
14.12.2015543 Mal gelesen
Für den König & Cie. Renditefonds 64 gab es offenbar keine Rettung mehr. Ende November eröffnete das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Stadt Aachen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Jahr 2007 legte das Emissionshaus König & Cie. den Schiffsfonds MS Stadt Aachen auf. Für die Anleger, die sich mit einer Mindesteinlage von 15.000 Euro an dem Renditefonds 64 beteiligen konnten, wurde allerdings schnell klar, dass ihre Investition nicht die erhofften Früchte trägt. Ab 2009 flossen die Ausschüttungen nicht mehr wie prospektiert. Schließlich wurde frisches Kapital nötig und im Frühling 2012 ein Betriebsfortführungskonzept umgesetzt. Dennoch war eine nachhaltige Rettung des sich in wirtschaftlicher Schieflage befindlichen Fonds offenbar nicht mehr möglich. So eröffnete das Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 457/15 schließlich am 27. November 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren.

Für die Anleger bedeutet das, dass ihnen finanzielle Verluste bis zum Totalverlust drohen. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, werden die bereits geleisteten Auszahlungen möglicherweise wieder von den Anlegern zurück verlangt. Damit es nicht so weit kommt, können sich die Anleger in dieser schwierigen Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann rechtliche Schritte, u.a. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, prüfen.

Forderungen können möglicherweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. In den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Denn Schiffsfonds sind keineswegs die sicheren Geldanlagen als die sie in der Anlageberatung erfahrungsgemäß häufig beworben wurden. Vielmehr sind sie etlichen Risiken ausgesetzt. Da die Anleger in der Regel mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie auch im Risiko, das bis zum Totalverlust der Einlage reichen kann. Daher sind Schiffsfonds in der Regel auch nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch über ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, aufklären müssen. Nur wenn der Anleger diese kennt, kann er auch das Provisionsinteresse der Bank erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet.

 

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