Lease Trend AG

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11.12.2015264 Mal gelesen
Lease Trend AG fordert die Anleger zum Ausgleich des negativen Abfindungsguthabens auf

Aktuell tritt die Lease Trend AG an ihre Anleger, die die Beteiligung im Jahr 2014 gekündigt haben, heran und fordert diese zum Ausgleich eines behaupteten negativen Abfindungsguthabens auf.

Betroffen von dieser Zahlungsaufforderung sind insbesondere Anleger mit der Anlagevariante "Classic", da diese während der Laufzeit der Beteiligung sog. gewinnunabhängige Ausschüttungen erhalten haben.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits Anleger, die mit solchen Rückforderungen konfrontiert werden und leistet für sie juristische Unterstützung. "Alle Anleger, die seitens der Lease Trend AG ebenfalls zur Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens aufgefordert wurden, sollten sich umgehend an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um die individuellen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Ungeprüft sollten zunächst keine Zahlungen geleistet werden. Erfahrungsgemäß können hier Vergleiche zu deutlich günstigeren Konditionen für die Anleger geschlossen werden", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft 2013 "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anlegern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um eventuell bestehende Widerrufsmöglichkeiten überprüfen zu lassen.