VW-Volkswagen Abgasskandal: Erste Aktionärsklagen von KAP Rechtsanwälte erreichen Volkswagen

VW-Volkswagen Abgasskandal: Erste Aktionärsklagen von KAP Rechtsanwälte erreichen Volkswagen
16.10.2015182 Mal gelesen
Aufgrund der Anfang September bekannt gewordenen Softwaremanipulation, die zum so genannten Abgasskandal geführt hat, sind unseren Mandanten und allen weiteren VW Anlegern massive Verluste entstanden. Insgesamt kann es hier um einen Schaden im Milliardenbereich gehen..

Die Verfahren der Volkswagen - Aktionäre laufen an. Das Landgericht Braunschweig hat die ersten durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte erhobenen Klagen der VW AG zugestellt. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Eröffnung einer "Sammelklage" durch einen KapMuG Antrag* für die betroffenen Aktionäre gestellt.

Aufgrund der Anfang September bekannt gewordenen Softwaremanipulation, die zum so genannten Abgasskandal geführt hat, sind unseren Mandanten und allen weiteren VW Anlegern massive Verluste entstanden. Insgesamt kann es hier um einen Schaden im Milliardenbereich gehen. Alleine von den betroffenen Vorzugsaktien WKN 766403 / ISIN DE0007664039 sind über 180 Millionen Aktien betroffen, bei den Stammaktien WKN 766400 / ISIN DE0007664005 sind es 295 Millionen Aktien.

Inzwischen liegen Erkenntnisse vor, dass Verantwortliche des Konzerns schon vor Jahren von der Manipulation und spätestens seit 2014 von den Ermittlungen der amerikanischen Behörden wussten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte eine Information der Öffentlichkeit und der Aktionäre erfolgen müssen. Unterbleibt eine Information über derartige wichtige Punkte haftet das Unternehmen für eingetretene Schäden. "Der Anleger kann hierbei nach Urteilen des Bundesgerichtshofs wählen, ob er den Kursverlust oder den kompletten Kaufpreis seiner Aktien - abzüglich erhaltener Dividenden- von VW verlangt." wie Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus seiner Erfahrung berichtet. Dies hat der BGH beispielsweise in seinem Urteil BGH XI ZR 51/10 festgestellt, so Krause weiter.

KAP Rechtsanwälte raten Betroffenen, sich kurzfristig an dem Sammelverfahren zu beteiligen. "Die Verjährungsfristen in derartigen Verfahren können sich auf ein Jahr ab Bekanntgabe der Manipulation beschränken. Ein Abwarten empfiehlt sich nicht, da auch ein späterer Anschluss an das Sammelklageverfahren zwar innerhalb der Verjährungsfrist möglich ist, aber keine Vorteile mit sich bringt, insbesondere die Kosten bleiben gleich." erläutert Rechtsanwalt Krause, der die Klagen gegen VW bereits eingereicht hat.

Umso besser ist daher ein frühzeitiger Anschluss an das Verfahren, um ein klares Zeichen gegenüber dem Volkswagen Konzern und dem Gericht zu setzen, dass es hier nicht um ein paar wenige Anleger geht, sondern dass sich die meisten VW Aktionäre getäuscht fühlen.

KAP Rechtsanwälte beraten Sie gerne und bündeln Ihre Interessen.

* Das so genannte Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem KapMuG bündelt die Verhandlungen Geschädigter in einem Verfahren und kommt damit der Sammelklage nach amerikanischen Vorbild nahe.