Proven Oil Canada (POC): RA Reichow übernimmt für Vermittler Prüfung des Versicherungsschutzes

Aktien Fonds Anlegerschutz
09.10.2015277 Mal gelesen
Konfrontiert mit Schadensersatzforderungen von Anlegern ist die Prüfung des eigenen Versicherungsschutzes im Rahmen der Haftpflichtversicherung der erste Schritt beim Haftungsmanagement

Aktuell bemühen sich viele Anlegeranwälte um die Interessensvertretung von Anlegern der Proven Oil Canada (POC). Ziel ist dabei oftmals eine Inanspruchnahme der Vermittlerschaft wegen etwaiger Fehlberatungen.

 

Vermittler von POC-Beteiligungen müssen daher damit rechnen zukünftig von Kunden auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Gut, wenn man als Vermittler sich im Vorwege auf eine solche Inanspruchnahme vorbereitet hat. Hierzu ist natürlich zunächst die Frage zu klären, ob man als Vermittler über Versicherungsschutz im Rahmen seiner Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verfügt.

 

RA Reichow wurde aus der Vermittlerschaft daher bereits gebeten, eine Prüfung des Versicherungsschutzes vorzunehmen. Der Vermittler hatte in den letzten Jahren eine Vielzahl von POC-Beteiligungen vermittelt. Hierzu zählten:

 

POC Eins GmbH & Co. KG

POC Zwei GmbH & Co. KG

POC Growth 4. GmbH & Co. KG

 

RA Reichow empfiehlt auch anderen Vermittlern sich bereits frühzeitig mit einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen und eine geeignete Strategie zur Abwehr von zukünftigen Ansprüchen einzelner Anleger zu erstellen. Dabei sollte natürlich auch eine enge Abstimmung mit der eigenen VSH des Vermittlers erfolgen. Gerne steht der Autor hierfür zur Verfügung.