AG Aktiengesellschaft: Rechte und Pflichte von Vorständen, Aufsichtsräten und Aktionären

AG Aktiengesellschaft: Rechte und Pflichte von Vorständen, Aufsichtsräten und Aktionären
09.10.20151373 Mal gelesen
Am Beispiel des VW Skandals zeigt sich deutlich, wie tief das Aktienrecht fußt und welche Rechte und Pflichten Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre einer Aktiengesellschaft haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Ausmaß und der wirtschaftliche Schaden, den der VW Abgasskandal hinterlässt, sind noch nicht absehbar. Betroffen sind in der als Aktiengesellschaft organisierten Volkswagen AG viele: Natürlich die Aktionäre, die durch Kursverluste der Aktien Geld verlieren, aber auch die Vorstände und Aufsichtsräte. Denn es stellt sich auch die Frage der Verantwortung. Auch Vorstände und Aufsichtsräte können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten fahrlässig verletzt haben.

Das Organ der Aktionäre ist die Hauptversammlung, bei der sie von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und so an der Beschlussfassung mitwirken können. Außerdem verfügt der Aktionär über Vermögensreche, er hat also ggfs. einen Anspruch auf Dividende. Die Aktiengesellschaft - AG - hat gegenüber den Aktionären eine Informationspflicht. Veröffentlicht sie wesentliche Kapitalmarktinformationen, die für die Kursentwicklung der Aktien maßgeblich sein können, nicht umgehend, kann sie sich nach dem Wertpapierhandelsgesetz gegenüber den Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht haben.

Dabei stellt sich auch die Frage der Verantwortlichkeit. Denn der Vorstand einer AG handelt zwar eigenverantwortlich und ist weder an Weisungen des Aufsichtsrats noch der Hauptversammlung gebunden, er steht ggfs. aber auch in der persönlichen Haftung und muss unter Umständen auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Als leitende Organe der AG können sie sowohl den Regressansprüchen des Unternehmens (Innenhaftung) als auch den Schadensersatzforderungen Dritter (Außenhaftung) ausgesetzt sein. Haftungsfälle können u.a. auch durch die Verletzung von Informations- und Meldepflichten entstehen.

Für Vorstände und Aufsichtsräte bedeutet dies auch ein hohes persönliches Risiko, das sich durch geeignete Maßnahmen zumindest minimieren lässt. Dazu zählen etwa die Errichtung eines effizienten Compliance-Management-Systems oder der Abschluss einer D&O Versicherung. Letztere sollte immer auf die individuellen Bedürfnisse der Orange zugeschnitten sein, z.B. was die Höhe der Deckungssumme betrifft.

Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre können sich von im Aktienrecht kompetenten Rechtsanwälten beraten und vertreten lassen.

 

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.html