Für Aktionäre können sich Schadensersatzansprüche u.a. aus einem Verstoß gegen kapitalmarktrechtliche Mitteilungspflichten ergeben. Denn börsennotierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Insiderinformationen, die sie selbst betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Solche Fragen können auch in Musterverfahren - einer Art "Sammelklage" für Kapitalanleger - geklärt werden.
Aktionäre oder Inhaber von Zertifikaten und Derivaten - die Abgasaffäre betrifft viele unterschiedliche Investoren
Doch der Kursverfall betrifft nicht nur Anleger, die Volkswagenaktien in ihren Depots haben. Denn die Aktie ist auch der Bezugspunkt für tausende Derivate: Kauf-Optionsschein, Verkaufs-Optionsscheine, Aktienanleihen sowie zahlreiche Zertifikate unterschiedlichster Prägung basieren auf der VW-Aktie. Hat ein Anleger ein Knock out-Zertifikat gezeichnet, dann kann - je nach Konstruktion - bereits das einmalige Durchbrechen des festgelegten Barrierewerts oder ein zu niedriger Kurs am Bewertungstag Verluste nach sich ziehen. Schlimmstenfalls erhalten die Anleger nur noch den vom Zertifikatsherausgeber berechneten, meist kläglichen Restwert. Wenn ein Zertifikat ausgeknockt wurde, dann können die Verluste der betroffenen Anleger auch nicht mehr durch einen späteren Kursanstieg profitieren.
Verluste wegen durchbrochener Barrieren können auch durch steigende Aktienkurse nicht mehr "repariert" werden
Da sehr viele Derivate und Zertifikate sich auf die VW-Aktie beziehen, kann nur nach einer Einzelfallprüfung definitiv festgestellt, ob Schadensersatzansprüche bestehen und ob diese auch erfolgreich durchgesetzt werden können. Da die Abgasmanipulationen von Volkswagen allem Anschein nach Delikte sind, sind durchaus auch Schadensersatzansprüche gegenüber VW denkbar. Außerdem können im Einzelfall. Daher kann erst nach einer Prüfung des Einzelfalls Klarheit
Kurze Verjährungsfriste bei einigen Schadensersatzansprüchen
Wenn Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, müssen sie allerdings beachten, dass ggf. kurze Verjährungsfristen gelten. Beispielsweise verjähren Schadensersatzansprüchen wegen eines Verstoßes gegen Mitteilungspflichten innerhalb von 12 Monaten. Und es gibt noch weitere Verjährungsfristen, die je nach Einzelfall relevant werden können.
Weitere Informationen rund um Anlegeransprüche wegen der VW-Aktien und den davon abhängenden Derivaten und Zertifikaten befinden sich auch auf der Kanzlei Homepage auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/vw-volkswagen-aktie-schadensersatz-nach-kurssturz
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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