Schadenersatzansprüche der Aktionäre gegen VW wegen Abgasmanipulation

Schadenersatzansprüche der Aktionäre gegen VW wegen Abgasmanipulation
21.09.2015397 Mal gelesen
Am vergangenen Sonntag musste der Volkswagen-Konzern einräumen, die Abgaswerte von Diesel-Fahrzeugen auf dem US-Markt manipuliert zu haben. Die US-Umweltbehörde ermittelt gegen den deutschen Autokonzern wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz, dem Clean Air Act.

Die Software bestimmter Fahrzeuge war derart manipuliert worden, dass die Fahrzeuge einen Abgastest erkennen konnten und die entsprechenden Abgasnormen einhalten konnten. Bei normaler Fahrt wurden die Grenzwerte jedoch deutlich überschritten. Die Abgaswerte wurden zum Teil um das 40-fache überschritten, wie die US-Umweltbehörde am Montagabend über den Kurznachrichtendienst Twitter bekannt gab.

Kursverluste nach Bekanntgabe des Abgasskandals

Die Aktie des Konzerns verlor am darauffolgenden Montag rund 17 Prozent und ging bei einem Kurs von 132,68 EUR aus dem Handel. Über den Tag erreichte die Aktie auch 127,00 EUR. Am Vortag war das Papier noch bei einem Kurs von 165,- EUR aus dem Handel gegangen. Die Märkte schienen dem Konzern nicht die Beschwichtigungsversuche abzunehmen, wonach Volkswagen plant, den Skandal gemeinsam mit den Behörden zu untersuchen. Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Berliner Kanzlei Werdermann | von Rüden brachte am Montag Schadenersatzansprüche von VW-Aktionären ins Gespräch. "Wer Aktionäre und Kunden damit lockt emissionsarme Autos zu bauen, der muss sein Versprechen auch einhalten."

 Anwalt: Volkswagen hat gegen Informationspflichten verstoßen

"Wenn der Konzern das nicht getan hat und sodann eingeleitete Ermittlungen gegenüber Aktionären verschwiegen hat dürfte zu Kasse geben werden können", sagte der Berliner Anwalt am Montag am Rande einer Verhandlung am Landgericht Berlin. Auch habe Volkswagen in der Vergangenheit die Aktionäre nicht über die Ermittlungen unterrichtet, sagt von Rüden. Nachdem der Konzern von den Ermittlungen gegen ihn erfahren hatte, sei er zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung verpflichtet gewesen, sagte von Rüden. Das Unterlassen einer solchen Meldung führe zur Begründung von Schadenersatzansprüchen. Die amerikanischen Behörden haben bisher jedoch auf eine Rückrufaktion der betroffenen Fahrzeuge verzichtet. Der Konzern hat jedoch mit Strafzahlungen in Millionenhöhe zu rechnen, wie es am Montag aus unterrichteten Kreisen hieß.

Schadenersatz je Stammaktie wohl 45,- EUR

Die Höhe des Schadenersatzes dürfte sich nach dem Kurs der Aktie am Freitagabend richten, als der XETRA-Handel geschlossen wurde. "Aktuell können wir nicht abschätzen, wie hoch der Schaden pro Stammaktie ist. Da ist noch viel Luft für einen Kurssturz in Richtung 100,- EUR", sagte von Rüden.  Genaues könne erst dann gesagt werden, wenn sich eine Korrektur des Kurses abzeichnet. Nach bisherigen Erkenntnissen begann der Skandal bereits 2009. Wer vor 2009 Aktien des Konzerns ins Depot genommen hat, dürfte gute Aussichten auf Schadenersatz haben.

 

Kapitalanleger-Musterverfahren - Deckelung der Prozesskosten in Deutschland

Zusammen sind auch Kleinanleger stark.

Das deutsche Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG) soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern, indem es Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen, etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten, ermöglicht.

Große Konzerne kommen nicht mehr glimpflich davon. In Verbindung mit dem Kapitalanleger-Musterverfahren kann man nämlich zwischenzeitlich in Deutschland Milliardenschäden mit einem Kostenrisiko von nur wenigen Millionen Euro einklagen, so von Rüden

Der Berliner Anwalt betreibt das Portal www.Anleger-Schutz.tv, über das Kleinaktionäre Schadenersatzansprüche gegen Aktiengesellschaften durchsetzen können. Unter Rufnummer 030 - 200 590 770  bietet das Team von Anleger-Schutz kostenlose Erstgespräche an.