BaFin: Sunrise Energy GmbH muss unerlaubt betriebene Einlagengeschäfte rückabwickeln

BaFin: Sunrise Energy GmbH muss unerlaubt betriebene Einlagengeschäfte rückabwickeln
16.09.2015152 Mal gelesen
BaFin ordnet Rückabwicklung der Verträge mit der Sunrise Energy GmbH wegen des betreibens eines verbotenen Einlagengeschäftes an. Anleger sollten ihre Ansprüche geltend machen.

Nach Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat diese der Sunrise Energy GmbH aus Berlin mit Bescheid vom 22. Juni 2015 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.

Gegen den Bescheid der BaFin hat die Gesellschaft Widerspruch eingelegt und versucht, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anordnen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Anordnung der aufschiebenden Wirkung jedoch mit Beschluss vom 25. August 2015 abgelehnt. Der Bescheid der BaFin ist damit sofort vollziehbar aber noch nicht rechtskräftig.

Das Geschäftsmodell der Sunrise Energy GmbH

Die Gesellschaft kaufte in der Vergangenheit Anlegerforderungen aus Versicherungsverträgen, Bausparverträgen oder Festgeldvereinbarungen, wobei der Kaufpreis als gut verzinstes Nachrangdarlehen ratierlich an die Anleger zurückgezahlt werden sollte. Aufgrund des Bescheids der BaFin ist die Sunrise Energy GmbH nun verpflichtet, alle angenommenen Anlegergelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Was bedeutet dies für die Anleger?

Anleger sollten zunächst ihr Rückzahlungsverlangen gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck bringen und schriftlich die Rückabwicklung einfordern.

Sollte eine Rückzahlung nicht zeitnah erfolgen oder verweigert werden, kann die Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes sinnvoll sein, um Forderungen gegenüber der Gesellschaft oder möglicherweise auch gegenüber persönlich haftenden Personen durchzusetzen. Denn wer für den Betrieb eines verbotenen Einlagengeschäftes verantwortlich ist, kann möglicherweise auch persönlich für mögliche Schäden von Anlegern in Anspruch genommen werden. Ein solches Vorgehen kann dann sinnvoll sein, wenn die vorhandenen Gelder der Gesellschaft nicht ausreichen sollten, um die Rückzahlungsansprüche aller Anleger zu befriedigen. Überprüft werden kann zudem eine mögliche Haftung von Vermittlern oder Beratern, zum Beispiel wegen einer unzutreffenden oder unterlassenen Aufklärung über die Eigenschaften der Kapitalanlagen bei der Sunrise Energy GmbH.

Gerne beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage bei der Sunrise Energy GmbH. Nehmen Sie zu uns unverbindlich Kontakt auf.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte aus der Bankenmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung von Kapitalanlegern und Bankkunden.

http://ares-recht.de/news/2015/09/bafin-sunrise-energy-gmbh-muss-unerlaubt-betriebene-einlagengeschaefte-rueckabwickeln/