friedola Gebr. Holzapfel GmbH Anleihe: Gläubigerversammlung am 1. Oktober

friedola Gebr. Holzapfel GmbH Anleihe: Gläubigerversammlung am 1. Oktober
15.09.2015429 Mal gelesen
Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH möchte ihre Mittelstandsanleihe umstrukturieren. Die Anleger sollen einer längeren Laufzeit und einem veränderten Zinssatz zustimmen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zum Sanierungskonzept des Unternehmens gehört auch eine Restrukturierung der 2012 begebenen Unternehmensanleihe mit einem angedachten Emissionsvolumen von 25 Millionen Euro. Im Kern sollen die Anleger einer Laufzeitverlängerung um drei Jahre und einer vorübergehenden Reduzierung des Zinssatzes zustimmen. Die Anleihegläubigerversammlung findet am 1. Oktober in Meinhard-Frieda in Hessen statt.

Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH plant nach eigenen Angaben angesichts der verschlechterten wirtschaftlichen und finanziellen Situation eine Neuausrichtung. Teil der Maßnahmen ist auch eine finanzielle Restrukturierung. Dazu sollen die Anleihegläubiger ihren Teil beitragen und einer Änderung der Anleihebedingungen zustimmen. So ist angedacht die Laufzeit der 2012 begebenen Anleihe (ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) um drei Jahre bis 2020 zu verlängern. Gleichzeitig soll der Zinskupon in den nächsten Jahren deutlich reduziert werden. Statt der prospektierten 7,25 Prozent Zinsen p.a. soll es 2016 und 2017 nur ein Prozent und 2018 zwei Prozent geben. In 2019 und 2020 sollen dann wieder die ursprünglich vereinbarten 7,25 Prozent Zinsen fließen. Darüber hinaus sollen die Anleger für den vorübergehenden Zinsverzicht entschädigt werden, z.B. in Form eines Besserungsscheins.

Zunächst wird von den Anlegern aber ein erheblicher Verzicht gefordert. Dabei ist unklar, ob eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt. Den Anlegern drohen also finanzielle Verluste. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten genau prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

So kann geprüft werden, ob die geänderten Konditionen nicht zur Kündigung und Rückabwicklung der Anleihe berechtigen. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. Dazu können die Prospektangaben unter die Lupe genommen werden. Möglichweise war die Anleihe von vornherein zu optimistisch konzipiert. In Betracht können auch Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung kommen, falls die Anleger nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt wurden.

 

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