eno energy GmbH Anleihe:

eno energy GmbH Anleihe:
02.09.2015348 Mal gelesen
Änderung der Anleihebedingungen geplant!

Ein weiteres Unternehmen, das auf erneuerbare Energie gesetzt hat, gerät mit seiner Anleihe in die Schlagzeilen: Die eno energy GmbH will im Rahmen einer virtuellen Gläubigerversammlung die Laufzeit der 2011 emittierten Anleihe ISIN DE000A1H3V53 / WKN A1H3V5 verlängern. Dem Unternehmen schwebt eine Verlängerung um drei Jahre vor, der Zinskupon soll dabei gleich bleiben. Scheinbar hat das Unternehmen Schwierigkeiten, die Anleihe zu refinanzieren. Ursprünglich sahen die Anleihebedingungen die Fälligkeit zum 30.06.2016 vor. Außerdem waren zum 30.06.2014 und 30.06.2015 Call-Optionen vorgesehen, die jedoch nicht genutzt wurden.

Die Anleihegläubiger sollen nun in der Zeit vom 04. bis 10.09.2015 ohne Präsenzveranstaltung über eine Änderung der Anleihebedingungen abstimmen - ein ungewöhnlicher Weg, denn meist werden die Anleihegläubigerversammlungen auch zur Aussprache genutzt. Durch die virtuelle Abstimmung wird aber nun der Kontakt zu den Anleihegläubigern auf ein Minimum reduziert.

Über die Hintergründe schweigt das Unternehmen jedoch. Den Anleihegläubigern wird lediglich mitgeteilt, dass die Unternehmensfinanzierung neu strukturiert werden soll und dass in diesem Zusammenhang eine Änderung der Anleihebedingungen erforderlich sei. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger hält diese Begründung für oberflächlich: "Ohne konkrete Zahlen, Daten und Fakten kann den Anleihegläubigern eine solche Entscheidung nicht abverlangt werden. Wieder einmal droht eine Restrukturierung allein auf dem Rücken der Anleihegläubiger." Völlig unklar sei auch, welche konkreten weiteren Maßnahmen das Unternehmen im Rahmen seiner "Neustrukturierung der Unternehmensfinanzierung" plant.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" 2013 in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, empfiehlt, die rechtlichen Möglichkeiten von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. "Eine Änderung der Anleihebedingungen, wie sie die eno energy GmbH plant, stellt unserer Ansicht nach eine sogenannte "allgemeine Schuldenregelung" dar, die nach den Anleihebedingungen zur Kündigung berechtigt", so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger. Damit wäre das Unternehmen zur Rückzahlung des Nominalbetrags zuzüglich der bislang aufgelaufenen Zinsen verpflichtet. Betroffene Anleihegläubiger können unter

http://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger

Kontakt zur Kanzlei aufnehmen und ihre Ansprüche und Möglichkeiten individuell prüfen lassen.