Proven Oil Canada Termine Gesellschafterversammlungen - KAP Rechtsanwälte vertreten POC Anleger

Proven Oil Canada Termine Gesellschafterversammlungen - KAP Rechtsanwälte vertreten POC Anleger
28.08.2015218 Mal gelesen
In außerordentlichen Gesellschafterversammlungen soll am 01., 02. und am 03.09.2015 über 6 Proven Oil Canada Fonds durch die Anleger über das weitere Vorgehen der Fonds abgestimmt werden. Dieses Vorhaben ...

Bei vielen Gesellschaften der Proven Oil Canada (POC) spitzt sich die Lage weiter zu. Nächste Woche soll in außerordentlichen Gesellschafterversammlungen am 01.09.2015, 02.09.2015 und 03.09.2015 über 6 POC Fonds durch die Anleger über das weitere Vorgehen der Fonds abgestimmt werden. Anders als in der Vergangenheit wird diesmal zur außerordentlichen Versammlung eingeladen, was deutlich macht, dass die Fondsgesellschaften schnell handeln müssen oder wollen. Auch wenn diese Ladung sehr kurzfristig ist, und für viele Anleger in der Ferienzeit liegt, sollte durch die Anleger bewusst mit abgestimmt werden. Denn die Abstimmung wird nach Einschätzung von KAP Rechtsanwälte, die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert sind und bereits Klage gegen einen POC Fonds eingereicht haben, für die Zukunft der POC Fonds entscheidend sein.

Die Anleger wurden im Juli 2015 zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert. Nun wird klar, wofür dieses Geld verwendet werden soll: Die Anleger der POC Fonds (POC Eins GmbH & Co. KG und die POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG, POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG) sollen darüber abstimmen, ob die von den Anlegern zurückgezahlten Ausschüttungen der Objektgesellschaft COGI LP als Darlehen gegeben werden soll und ob die POC Fonds eigene Darlehen aufnehmen sollen, um dieses Geld ebenfalls der COGI LP als Darlehen zu geben.

Dieses Vorhaben sieht Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, kritisch: "Zum einen ist aus unserer Sicht noch nicht geklärt, ob die POC Fonds überhaupt berechtigt sind, von den Anlegern die Ausschüttungen zurück zu verlangen, die jetzt weiter verteilt werden sollen. Zum anderen erscheinen die Argumente, die schlechte Lage der Kanadischen Projektgesellschaft liege ausschließlich am gesunkenen Ölpreis, fraglich. Uns liegen Unterlagen vor, die den Verdacht aufkommen lassen, dass die wirtschaftliche Konzeption von Anfang an auf wackeligen Beinen stand. Dass die Banken nun offenbar nicht mehr bereit sind, der Projektgesellschaft COGI LP weitere Darlehen zu geben, spricht ebenfalls für sich und sollte Anleger nachdenklich machen."

Die Fonds haben zu den folgenden Gesellschafterversammlungen eingeladen:

Die POC Eins GmbH & Co. KG und die POC Zwei GmbH & Co. KG haben ihre Versammlungen am 01.09.2015. Die POC Growth GmbH & Co. KG und die POC Growth 2. GmbH & Co. KG am 02.09.2015. Die POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und die POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG laden ihre Anleger auf den 03.09.2015.

KAP Rechtsanwälte werden selbstverständlich von der Gesellschafterversammlung berichten. Anleger sollten sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.