Laurèl GmbH:

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21.08.2015246 Mal gelesen
Häufige Fragen von Anleihegläubigern

1) Was kostet mich die Vertretung durch die Kanzlei Dr. Greger & Collegen?

Nichts. Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger hat sich entschieden, andere betroffene Anleihegläubiger kostenlos auf der anberaumten Gläubigerversammlung am 31.08.2015 zu vertreten und ihnen so die Möglichkeit zu geben, auch ohne persönliche Anwesenheit ihre Rechte wahrzunehmen und an der Abstimmung teilzunehmen.

2) Wird Herr Dr. Greger für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters stimmen?

Nein. Herr Dr. Greger steht der Wahl eines gemeinsamen Vertreters äußerst kritisch gegenüber. Mit einer solchen Wahl geben die Anleihegläubiger ihre Rechte vollständig aus der Hand und können später keinen Einfluss mehr auf die Handlungen des gemeinsamen Vertreters nehmen. Nach seiner Ansicht sind gerade Anleihegläubiger in der Regel sehr kompetente Anleger, die sehr gut in der Lage sind, selbst über die Wahrnehmung ihrer Rechte zu entscheiden.

3) Wie steht Herr Dr. Greger zu den geplanten Änderungen der Anleihebedingungen?

Soweit beabsichtigt ist, dass die Anleihegläubiger einseitig und ohne Gegenleistung auf die Zinszahlungen verzichten sollen und die Verzinsung der Anleihe reduziert werden sollen, stellt dies einen inakzeptablen Vorschlag dar. Die Anleihegläubiger sollen auf einen wesentlichen Teil ihrer Forderung verzichten, ohne dass sie hierfür einen Ausgleich erhalten. Damit wird die geplante Sanierung des Unternehmens allein auf dem Rücken derer ausgetragen, die sich bereits im Jahr 2012 entschieden haben, das Unternehmen mit frischem Kapital zu versorgen. Gleichzeitig sieht das Restrukturierungskonzept bisher kaum Zugeständnisse der übrigen Beteiligten vor.

4) Welche Vorteile hat die Vertretung für mich?

Durch die Vertretung durch die Kanzlei Dr. Greger & Collegen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht auch ohne persönliche Anwesenheit ausüben zu können. Damit können Sie Einfluss auf die Entscheidungsfindung nehmen und müssen nicht tatenlos den Entscheidungen der institutionellen Investoren folgen.

5) Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich mich auch von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertreten lassen möchte?

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen benötigt eine Anmeldung, eine Vollmacht und den sogenannten "besonderen Nachweis mit Sperrvermerk" der Anleihegläubiger. Dieser wird von der Bank in der Regel innerhalb einiger Tage ausgestellt. Diese Dokumente können auf der Homepage der Kanzlei unter www.dr-greger.de/aktuelles/detail/news/unterlagen-zur-laurel-glaeubigerversammlung kostenlos heruntergeladen werden. Alle drei Dokumente müssen bis spätestens 28.08.2015, 12.00 Uhr, in der Kanzlei vorliegen, damit eine fristgerechte Registrierung und Weiterleitung erfolgen kann. Für Registrierungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können wir leider nicht mehr garantieren, dass eine fristgerechte Weiterleitung erfolgt.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" 2013 in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und bereits zahlreiche Anleihegläubiger anderer Mittelstands-Emittenten vertritt, empfiehlt betroffenen Anleihegläubigern, die Interessen zu bündeln. Wenn auch Sie die Interessenvertretung durch die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wünschen, können Sie sich über folgenden Link

www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger

kostenlos registrieren. Anleihegläubiger, die ihre Anleihe kündigen möchten, können ebenfalls über diesen Link Kontakt zur Kanzlei aufnehmen.