Proven Oil Canada: Anleger wehren sich gegen Rückzahlungen – Interessengemeinschaften

Proven Oil Canada: Anleger wehren sich gegen Rückzahlungen – Interessengemeinschaften
23.07.2015144 Mal gelesen
Anleger, die in Ölfonds von Proven Oil Canada investierten, sollen Ausschüttungen zurückzahlen. Sind die Anleger verpflichtet, die Ausschüttungen zurückzuzahlen? Aus rechtlicher Sicht gibt es aus verschiedenen Gründen Anlass für Zweifel.

Bei einigen Fonds wird weder in den Schreiben an die Anleger auf die konkrete rechtliche Grundlage eingegangen noch sind in den Gesellschaftsverträgen Regelungen enthalten, die zu den aktuellen Forderungen "passen". In diesen Fällen sollten Anleger sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen.

 

Doch auch bei den Fonds von Proven Oil Canada bei welchen auf eine konkrete Vertragsklausel (§ 18 Abs. 7 GV) hingewiesen wird und verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofs zitiert werden, ist die Rechtslage nicht so eindeutig wie dies in den Schreiben nahegelegt wird. Denn zwei der in dem Schreiben zitierten BGH-Urteile (II ZR 73/11 und II ZR 74/11) besagen, dass bei Regelungen in den Verträgen zwar Rückforderungen möglich sein können - damit wurde jedoch nicht ausgesagt, dass nun ausreicht, dass eine vertragliche Regelung vorhanden ist. Zudem stellt sich die Frage, ob überhaupt die Voraussetzungen in § 18 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags erfüllt sind. Immerhin besteht nicht bei der Fondsgesellschaft selbst eine Liquiditätsnot, sondern bei der gemeinsamen Objektgesellschaft COGI.

 

Betroffene Anleger hegten Zweifel, ob die Rückforderungen rechtmäßig sind und wandten sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Die Kanzlei vertritt seit vielen Jahren geschädigte Kapitalanleger im Bereich geschlossener Fonds. Die Kanzlei vertritt bei der Rückforderung von Ausschüttungen zahlreiche Anleger erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich. Bei den Fonds der Proven Oil Canada vertritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereits zahlreiche Anleger verschiedener Fonds und ist mit der Materie befasst. Daher bietet die Kanzlei nunmehr aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit und aufgrund der gesetzten Frist eine kostenlose Erstberatung der betroffenen Anleger an. Zudem gründen sich bei den verschiedenen Fonds von Proven Oil Canada derzeit Interessengemeinschaften der Anleger.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Kanzlei unter www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/poc-proven-oil-canada-fonds

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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