BGH bestätigt Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte: Medico Nr. 32 – Urteil vom LG und Beschluß des KG Berlin aufgehoben!

BGH bestätigt Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte: Medico Nr. 32 – Urteil vom LG und Beschluß des KG Berlin aufgehoben!
08.07.2015151 Mal gelesen
BGH bestätigt Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte: Medico Nr. 32 – Urteile vom LG bzw. Beschluß des KG Berlin aufgehoben!

Der Bundesgerichtshof hat den Beschluß des KG Berlin aufgehoben und die Sache an das KG Berlin zurückverwiesen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung.

 

Vorangegangen war ein Rechtsstreit vor dem LG Berlin, welches die Klage ebenso wie das Berufungsgericht, das KG Berlin, abgewiesen hatte (wir haben bereits berichtet).

 

Ursprünglich hatte der Kl. DM 60.000 gezeichnet. Beraten worden war er von einem Berater der Bonnfinanz. Dabei wurde er nicht über alle Risiken aufgeklärt.

 

Das LG und KG Berlin hatten die Klage u.a. mit der Begründung abgewiesen, daß die auf die mangelnde Aufklärung zur eingeschränkten Handelbarkeit der Fondsbeteiligung (Fungibilitätsrisiko) gestützten Ansprüche verjährt seien. Angesichts der Schilderungen in den Rechenschaftsberichten müsse davon ausgegangen werden, daß der Kl. spätestens im Jahr 2007 grob fahrlässig die Augen davor verschlossen habe, daß die Anlage bereits aufgrund ihrer wirtschaftlichen Entwicklung nur eingeschränkt handelbar sein könne.

 

Die Revision wurde zunächst nicht zugelassen, weshalb Nichtzulassungsbeschwerde erhoben wurde.

 

Der BGH ließ die Revision zu, soweit die Klageforderung auf den Vorwurf der unterbliebenen Aufklärung über die eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung gestützt wird.

 

Nun ist es klar: sowohl das LG als auch das KG Berlin haben falsch geurteilt und müssen "nachsitzen". Sobald die Urteilsgründe des BGH schriftlich vorliegen, werden wir nochmal berichten.