MPC Holland 48: Von Anlegern werden Ausschüttungen zurückgefordert – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät betroffene Anleger

MPC Holland 48: Von Anlegern werden Ausschüttungen zurückgefordert – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät betroffene Anleger
29.06.2015220 Mal gelesen
Die vor wenigen Wochen beschlossene Auflösung des geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 48 hat für die Anleger ein bitteres Nachspiel: Sie werden aktuell aufgefordert, einst erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Anfang Juni 2015 erhielten die Anleger von der Fondsgesellschaft die unerfreuliche Aufforderung in einem mit den Worten "Anlegerhaftung/Zahlungsaufforderung" überschriebenen, knapp einseitigen Brief. Konkret wird den Anlegern die Wahl gelassen, ob sie sich auf ein Angebot der finanzierenden Bank einlassen und 70% ihrer Ausschüttungen bis Mitte Juli zurückzahlen oder anderenfalls 100% ihrer erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

 

Für die Anleger stellt sich jetzt die Frage, ob sie in jeden Fall zahlen müssen. Allerdings ist bei dem Thema "Rückforderung von Ausschüttungen" bei jedem Fonds eine eigene Antwort zu finden. Denn der Fondsgesellschaft steht tatsächlich die Möglichkeit offen, entnommenes Kapital wieder zurückzuholen, um beispielsweise Schulden der Gesellschaft zu begleichen. Dennoch müssen im Einzelfall bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Ausschüttungen berechtigterweise zurückgefordert werden können. Zudem kann es im Einzelfall unter dem Strich sogar vorteilhafter für den Anleger sein, wenn die Forderungen beglichen werden.

  

Wenn Anleger des MPC Holland 48 in dieser für sie kniffligen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben bereits ähnliche Fälle bei anderen MPC-Hollandfonds begleitet.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Rückforderung von Ausschüttungen befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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