Musterschreiben und die Anwaltshaftung

Musterschreiben und die Anwaltshaftung
19.06.2015403 Mal gelesen
Warum vorformulierte Musterschreiben gefährlich sind und zur Beraterhaftung führen können. Der BGH hat Mindestanforderungen für Mustergüteanträge bei Kapitalanlageschäden aufgestellt. Sämtliche geprüfte Musterschreiben waren zu pauschal und haben deshalb nicht zu Hemmung der verjährung geführt.

Der Bundesgerichtshof hat am 18.06.2015 entschieden, dass allgemein gehaltene Musterschreiben an Gütestellen zur Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger nicht geeignet sind.

Der Entscheidung lagen vier Vorgänge zu Grunde, in denen eine Anwaltskanzlei, welche geschädigte Kapitalanleger vertritt, kurz vor Eintritt der Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche ihren Mandanten Musteranträge zur Verfügung gestellt hatte

Das Gericht hat in seiner Entscheidung Mindestvoraussetzungen aufgestellt, die solche Musterschreiben erfüllen müssen. Die erforderlichen Angaben müssen mindestens so detailliert sein, dass die Gütestelle und auch der Gegner den Vorwurf und die daraus resultierenden Folgen einwandfrei erkennen können.

Diese Voraussetzungen waren in den Musterschreiben nicht erfüllt. Infolge der unzureichenden Angaben ist die Hemmung der Verjährung gescheitert.

Die Anleger hatten in der Folgezeit entsprechende Schadensersatzklagen gegen das Finanzdienstleistungsunternehmen wegen fehlerhafter Beratung eingereicht, in der Annahme, dass die Güteanträge die Verjährung verhindert hätten. Nachdem dies aber nicht der Fall ist, sind diese Klagen sämtlich unbegründet, weil sich das Finanzdienstleistungsunternehmen auf den Eintritt der Verjährung berufen kann.

Angeblich sollen mehrere 1000 Anleger solche Musteranträge zum Zwecke der Hemmung der Verjährung bei einer einzigen Gütestelle eingereicht haben.

Neben dem Schaden aus der Kapitalanlage haben die Anleger jetzt auch noch hohe Gerichts-und Anwaltskosten aus diesen Prozessen zu tragen.

Es lohnt sich also nicht immer, eine Nummer in Großverfahren zu sein.

In vielen Fällen wird man von einer fehlerhaften Beratung durch die Anwaltskanzlei ausgehen müssen. Den Anlegern ist daher zu empfehlen, Rückgriffsmöglichkeiten zu prüfen und gegen die Rechtsanwaltskanzlei geltend zu machen.

Für Einzelheiten rufen Sie mich gerne an.