Aktuell: Für Bertelsmann-Kunden tickt die Uhr...

Aktien Fonds Anlegerschutz
16.06.2015259 Mal gelesen
Wer vor dem 13.06.2014 im Internet, aus dem Katalog, an der Haustür oder auf Kredit gekauft hat, der kann sein Widerrufsrecht höchstens noch bis zum 27.06. ausüben. Aber was genau muß man tun, um das Widerrufsrecht auszuüben – womöglich für einen anderen, der dazu nicht mehr selbst in der Lage ist?

Die größte Gruppe von Betroffenen sind Kunden der Bertelsmann-Tochter "inmediaONE", denen Bücher als angebliche "Wertanlage" verkauft wurden. Für sie habe ich einen Musterbrief mit Checkliste vorbereitet. Betroffene können das Dokument einfach herunterladen, ausdrucken und dann den Musterbrief wie in der Checkliste beschrieben ausfüllen und abschicken.

Laut Gesetz müssen Sie den Widerruf bis zum 27. Juni abschicken. Nachdem Sie das erledigt haben, können Sie Ihre Verträge in meiner Kanzlei zur Prüfung einreichen, wie das in den letzten Jahren schon zahlreiche Betroffene getan haben. Ich prüfe dann, ob Ihr Vertrag unter das von mir erstrittene Urteil fällt und Sie eine Rückabwicklung verlangen können - kostenlos und unverbindlich!

In dem Download ist auch ein Muster enthalten, mit dem Sie eine Anfrage an meine Kanzlei schicken können. Eine Ausführliche Darstellung zum Widerrufsrecht finden Sie hier. Eines ist aber ganz wichtig: Wer nicht rechtzeitig vor dem 27. Juni (Samstag!) einen Widerruf abschickt, der kann sich jede weitere Mühe schenken, denn eine zweite Chance gibt es nicht. Wer also nicht auf seinen Büchern sitzenbleiben will, der muß jetzt handeln!

Übrigens: Für den Widerruf von Geschäften mit andere Firmen gelten im Prinzip dieselben Schritte - die Checkliste hilft dabei also auch. Ein Blanko-Formular für den Widerruf (zum Eintragen eines beliebigen Empfängers) biete ich hier.