LHI-Fonds Technologiepark Köln insolvent – Schadensersatzansprüche prüfen lassen

LHI-Fonds Technologiepark Köln insolvent – Schadensersatzansprüche prüfen lassen
26.05.2015134 Mal gelesen
Aufgrund der Freigabe des Schweizer Franken im Januar 2015 geraten viele geschlossene Fonds unter Druck, die eine Frankenfinanzierung aufgenommen haben. Aktuelles Beispiel: Der LHI Fonds Technologiepark Köln, der mittlerweile Insolvenz anmelden musste.

Der Fonds hat in insgesamt 7 Objekten in Köln-Braunsfeld investiert. Betroffen sind insgesamt 43 Kommanditisten und 200 stille Gesellschafter, u.a. auch der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG als Mehrheitsgesellschafter.  

Bereits in den letzten Jahren sind aufgrund der Nachbesicherungsansprüche der finanzierenden Bank keine Ausschüttungen vorgenommen worden. "Häufig werden die in den Darlehensverträgen enthaltenen Sicherungsklauseln, so die "Loan-to-Value"-Klausel und die 105 Prozent Währungsklausel, im Hinblick auf die damit verbundenen Risiken unterschätzt", so Dr. Petra Brockmann. Hahn Rechtsanwälte fordert deshalb, dass diese Kreditsicherheiten und die damit einhergehenden Risiken in den Prospekten näher dargestellt werden. Dieses ist oftmals nicht der Fall.

Bei dem LHI-Fonds Technologiepark Köln wurden seitens der Bank bereits mehrfach Ansprüche auf Nachbesicherung geltend gemacht und infolgedessen freie liquide Mittel verpfändet. Zum Stichtag 31.12.2013 waren bereits 17,41 Mio. EUR an die Bank verpfändet. Erschwerend kam nun Anhang des Jahres die Entkoppelung des Schweizer Franken vom Euro hinzu.

Hahn Rechtsanwälte vertritt betroffene Anleger und bietet insofern zunächst eine kostengünstige Erstbewertung zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 50 Euro an. Interessierte können gerne eine formlose Email an info@hahn-rechtsanwaelte senden oder sich unter 0421/24685-0 näher telefonisch informieren. Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann.   

 

Mehr Informationen: http://hahn-rechtsanwaelte.de/immobilienfonds

 

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Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisiert. Für die Kanzlei sind zurzeit sechzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Stuttgart und Kiel.