Prospektfehler beim Wölbern-Fonds Österreich 03 - Hahn Rechtsanwälte erstreitet positives Urteil vor dem Landgericht Hamburg

Prospektfehler beim Wölbern-Fonds Österreich 03 - Hahn Rechtsanwälte erstreitet positives Urteil vor dem Landgericht Hamburg
08.04.2015297 Mal gelesen
Das Landgericht Hamburg hat einem von Hahn Rechtsanwälte vertretenen Anleger des Immobilienfonds Wölbern Österreich 03 Schadensersatz in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen.

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 13.02.2015 - 330 O 283/14 - einem von Hahn Rechtsanwälte vertretenen Anleger der IFÖ Dritte Immobilienfonds für Österreich GmbH & Co. KG (Wölbern Österreich 03) Schadensersatz in Höhe von 25.000,00 Euro gegenüber der Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co. KG) i.L. sowie der Hansische Treuhand AG zugesprochen. Neben dem Zahlbetrag muss der Anleger von etwaigen Ausschüttungen / Auszahlungen freigestellt werden und erhält die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstattet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der betroffene Anleger hatte sich im Jahre 2004 in Höhe von 40.000,00 Euro zzgl. 5 Prozent Agio an dem Wölbern Österreich 03 beteiligt. Das Landgericht bestätigte mit seiner Entscheidung die Auffassung von Hahn Rechtsanwälte und stellte wesentliche Prospektmängel fest.

Selbst bei sorgfältiger Lektüre, so das Landgericht, könne der Anleger dem Prospekt nicht mit der gebührenden Deutlichkeit entnehmen, dass das Fondsobjekt für die ersten drei Jahre an die Universität Wien quasi nur verliehen werde und die Mietzahlungen nur von einer privaten Gesellschaft garantiert würden. Zudem sei davon auszugehen, dass diese Mietzahlungen in Höhe von rund 6 Millionen Euro von den Anlegern selbst aufgebracht und von der Fondsgesellschaft an diese nur wieder erstattet würden. "Eine solche Regelung (Überzahlung und Rückzahlung) ist legal und legitim, sie muss aber im Prospekt klar, transparent und prominent ausgewiesen werden, weil der Anleger sich ansonsten zu Recht getäuscht fühlt.", so das Landgericht in seiner Urteilsbegründung.

Das Bankhaus Wölbern als Vermittlerin hätte diesen Mangel bei der geschuldeten Plausibilitätsprüfung erkennen müssen; die Hansische Treuhand AG haftet als Treuhänderin für die Richtigkeit des Emissionsprospektes.

"Der Prospekthaftungsklage gingen umfangreiche Hintergrundrecherchen unserer Kanzlei voraus, die sich "ausgezahlt" haben", so Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. Die Entscheidung des Landgericht Hamburg ist richtungsweisend für alle Anleger, die Schadensersatzansprüche wegen der Beteiligung am Wölbern Österreich 03 geltend machen, da die Entscheidung nicht auf einer individuellen Beratungssituation fußt, sondern auf einem Mangel des Emissionsprospekts, der regelmäßig Grundlage der Anlageentscheidung ist.

Das Urteil ist für Interessierte auf der Homepage unter www.hahn-rechtsanwaelte.de unter Aktuelles - Urteile hinterlegt.

 

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Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisiert. Für die Kanzlei sind zurzeit sechzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Stuttgart und Kiel.