Verbesserung der Anlegerrechte in Polen

Verbesserung der Anlegerrechte in Polen
21.03.2015179 Mal gelesen
Eine Regulierung der mit Kapitalanlagen verbundenen Versicherungsprodukte ist dringend notwendig. Grundsätzlich sind solche Investitionen teurer und risikoreicher als Standardkapitalanlagen.

Die Erweiterung der Pflichten von Versicherungsgesellschaften gegenüber Anlegern im Bereich dermit Kapitalanlageproduktenkombinierten Versicherungen

Am Anfang des Jahres nahm der Ministerrat in Polen den Entwurf des Gesetzes über die Versicherungen und Rückversicherungen (Ustawa o działalności ubezpieczeniowej i reasekuracyjnej) die wichtige Grundsätze zur Versicherungstätigkeiten feststellt, vorgelegt vom Finanzministerium, an. Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung von zusätzlichen Lösungen im Bereich des Anlegerschutzes, speziell auf dem Gebiet der mit Investitionsprodukten verbundenen Versicherungen, vor. Zur Entwicklung der Anlegerrechte in Polen referierte Rechtsanwältin Patrycja Mika, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB im Rahmen der Arbeitsgruppe Kapitalanlagerecht.

 

Die Grundsätze des Anlegerschutzes

„Ein Verbraucher, der in Investitionsprodukte und Kapitalanlagen investiert, erfährt grundsätzlich sowohl den Schutz der Richtlinien MiFID (Markets in Financial Instruments Directive / Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) als auch der inländischen Gesetze, die diese Richtlinien in nationales Recht umsetzen, wie das polnische Gesetz über den Umsatz von Finanzinstrumenten und den dazugehörigen Ausführungsverordnungen (ustawa o obrocie instrumentami finansowymi wraz z rozporządzeniami wykonawczym)“, erläutert Rechtsanwältin Patrycja Mika. Diese Regulierungen legen Finanzunternehmen eine Reihe von Pflichten gegenüber Verbrauchern auf, die in Kapitalanlagen investieren.

Aufklärungs- und Informationspflicht dem Anleger gegenüber: Zu den Pflichten gegenüber den Anlegern gehören u.a. die entsprechende Qualifizierung des Anlegers, seines Wissens und seiner Erfahrung im Bereich von Finanzprodukten, die Auswahl eines adäquaten Anlageinstruments, eine Reihe von Informationspflichten gegenüber dem Anleger, die vor allem auf die Risiken, wie das Risiko  des Kapitalverlustes hinweisen.

 

Riskante Kapitalanlagen „verpackt“ in Versicherungen

Bisher war es problematisch, die oben genannten Grundsätze und Pflichten auf Versicherungen, die mit Kapitalanlagen verbunden werden, zu übertragen. Die Regelungen fanden keine unmittelbare Anwendung auf Versicherungsprodukte. Dies nutzen natürlich Versicherungsgesellschaften und Finanzinstitute um hoch Riskante Versicherungs-Kapitalanlagen an nicht so risikobereite Anleger zu verkaufen. Das Problem wurde schnell vom Versichertenbeauftragten bemerkt. Daraufhin erging hierzu ein Report an die polnische Finanzdienstaufsicht (Komisji Nadzoru Finansowego - KNF), in dem über die Problematik von mit Versicherungen verbundenen Kapitalanlageprodukten informiert und hingewiesen wurde. Die polnische Finanzdienstaufsicht stimmte mit der Meinung des Versichertenbeauftragten überein und übermittelte den Report an das Finanzministerium, mit dem Hinweis auf das Erfordernis einer gesetzlichen Lösung der Problematik der Investitionsversicherungen.

Rechtsanwältin Mika erläutert die Lösungs- und Regelungsmöglichkeiten, die die polnische Finanzdienstaufsicht vorschlägt:

Die Versicherungsprodukte sollen nunmehr aufgeteilt und getrennt behandelt werden: nach traditionellen Versicherungen und Investitionsversicherungen. Eine solche Abgrenzung würde die verschiedenen Aufgaben, so wie dies bei Kapitalanlageprodukten üblich ist, auf den Verkäufer von Investitionsversicherungen übertragen. Somit wären die Versicherungen, die mit Kapitalanlagen kombiniert werden, mit Kapitalanlagen gleichgestellt. Die Versicherungsgesellschaften und Finanzinstitute hätten somit die gleichen Pflichten wie bei dem Verkauf von Kapitalanlageprodukten zu beachten.

 

Die Grundsätze des Gesetzesentwurfes

Der Gesetzesentwurf zum Gesetz über die Versicherungen und Rückversicherungen (Ustawa o działalności ubezpieczeniowej i reasekuracyjnej) sieht folgende anlegerfreundliche Lösungen vor:

  • Die Pflicht zur Analyse der Bedürfnisse des Versicherten vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem Ziel der Beurteilung, welches Versicherungsmodell für den Versicherten am besten geeignet ist,
  • die Einräumung der Möglichkeit der Kündigung von einem Lebensversicherungsvertrag mit Kapitalanlageelementen,
  • die Möglichkeit, außergerichtliche Streitstände zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten von dem Versichertenbeauftragten zu entscheiden,
  • die Einführung einer Reihe von Informationspflichten vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages mit Kapitalanlageelementen.

Das polnische Amt zum Schutz von Wettbewerbs- und Verbraucherrechten (Urząd Ochrony Praw Konkurencji i Konsumentόw ) verhängt Strafen

Auch das Amt zum Schutz von Wettbewerbs- und Verbraucherrecht in Polen sieht das Erfordernis der Regelung von mit Kapitalanlagen verbundenen Versicherungen und nimmt schon jetzt Finanzinstitute und Versicherungsgesellschaften in die Pflicht. Banken und Versicherungsgesellschaften verkauften überteuerte Investitionsversicherungen an Kunden, die eigentlich Geld sicher investieren wollten. Solche Versicherungen waren aber oft mit großen Risiken verbunden, das Kapital war nicht geschützt, die Auszahlung der Investitionssumme und des Gewinns waren oft von komplizierten Börsenindexen abhängig, die Versicherungsverträge verpflichteten ihre Kunden für mehrere Jahre, die Kündigung war oft mit großen Vertragsstrafen verbunden. Die monatlichen Versicherungsbeiträge waren höher als der monatliche Gewinn aus der Anlage.

 

Auch bei dem Verkauf von Versicherungen müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, wie z.B. die Risikoaufklärungspflicht, zudem sind Klauseln, die einen Kunden für mehrere Jahre binden unwirksam – erklärt das Amt zum Schutz von Wettbewerbs- und Verbraucherrechten und verhängt Geldstrafen an Finanzinstitute und Versicherungsgesellschaften.

 

Fazit: Risikoreiche Investitionsversicherungen - Regulierung  für mehr Sicherheit und Schutz für Anleger?

„Eine Regulierung der mit Kapitalanlagen verbundenen Versicherungsprodukte ist dringend notwendig. Grundsätzlich sind solche Investitionen teurer und risikoreicher als Standardkapitalanlagen. Zudem sind die risikoreichen Kapitalanlagen oft in Versicherungsprodukte eingepackt, was die Wachsamkeit der Anleger vernachlässigt. Die Anleger wiegen sich zu Unrecht in Sicherheit“, kommentiert Rechtsanwältin Patrycja Mika.

 

Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
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Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen
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