MS Astor Schiffsfonds Anleger werden von der Premicon AG angeschrieben - Bedeutung des Schreibens erläutert KAP Rechtsanwälte

MS Astor Schiffsfonds Anleger werden von der Premicon AG angeschrieben - Bedeutung des Schreibens erläutert KAP Rechtsanwälte
28.02.2015301 Mal gelesen
Den MS Astor Anlegern drohen nun Verluste von bis zu 45 Millionen EUR. Die Premicon AG - Initiatorin und Gründungsgesellschafterin des Fonds - hat die Betroffenen nun schriftlich darüber informiert, dass sie selbst die rechtliche Lage überprüfen ließ und zu dem Ergebnis kommt...

Als im November über den geschlossenen Schiffsfonds der Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG MS Astor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, war dies für viele Anleger ein Schock. In der Folge stand relativ schnell fest, dass die Mittel für eine Weiterführung des Betriebes des namensgebenden, traditionsreichen deutschen Kreuzfahrtschiffes, der MS Astor, nicht mehr aufgebracht werden können. Das Schiff wurde daraufhin bereits wenige Wochen später verkauft.

Den Anlegern des Fonds drohen nun Verluste von bis zu 45 Millionen EUR. Die Premicon AG (Initiatorin und Gründungsgesellschafterin des Fonds) hat die betroffenen Anleger nun schriftlich darüber "informiert", dass sie selbst die rechtliche Lage überprüfen ließ und zu dem Ergebnis kommt, dass die Anleger besser beraten seien, von der Geltendmachung etwaiger Ansprüche abzusehen, wie KAP Rechtsanwälte, die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert sind, berichtet.
 
Als Gründe hierfür nennt sie unter anderem die aussichtslose Beweislage für den Beleg etwaiger Vertragsverstöße, hohe Kosten für ein Verfahren und die offene Frage, ob selbst bei Obsiegen die jeweiligen Forderungen überhaupt noch beigetrieben werden könnten.
 
Doch die Premicon AG informiert nicht über alle Ansprüche, welche die Anleger von MS Astor geltend machen können.

"Die Ausführungen des Schreibens beschränken sich nach unserer Auffassung nur auf Ansprüche aus möglichen Verstößen gegen den Bereederungsvertrag mit der Global Maritime Group. Den Anlegern des Fonds stehen hier ggf. aber noch eine Vielzahl an anderen Schadensersatzansprüchen zu, auf welche in dem Schreiben mit keinem Wort eingegangen wird. Gerade Ansprüche aus etwaigen Fehlberatungen oder aus Prospekthaftung richten sich, neben Ansprüchen gegen weitere Beteiligte, auch gegen die Premicon AG selbst oder aber gegen Beteiligte Unternehmen, welche in engem Zusammenhang mit der Premicon AG stehen." erläutert Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte.
 
"Das Eigeninteresse der Premicon AG, hier den Anschein zu erwecken, die Durchsetzung sämtlicher Ansprüche der geschädigten Anleger sei aussichtslos, liegt aus unserer Sicht auf der Hand." stellt Rechtsanwältin Anja Appelt weiter dar.
 
Die Situation ist aber bei weitem nicht so hoffnungslos, wie von der Premicon AG geschildert. KAP Rechtsanwälte können betroffenen Anlegern von MS Astor daher nur ausdrücklich empfehlen, sich nicht von der Berichterstattung der Premicon AG beeinflussen zu lassen und stattdessen Ihre individuellen Ansprüche von einem Fachanwalt eingehend prüfen zu lassen.
 
Weitere Informationen finden Sie bei KAP Rechtsanwälte unter: Schiffsfonds

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