Weiterer Etappensieg für Anleger der Accessio - OLG München verurteilt DAB Bank zur (teilweisen) Haftung

Weiterer Etappensieg für Anleger der Accessio - OLG München verurteilt DAB Bank zur (teilweisen) Haftung
24.02.2015308 Mal gelesen
Den Urteilen gingen diverse Beweisaufnahmen in unterschiedlichsten Verfahren gegen die DAB Bank voraus. Erst nach und nach ...

München, 24.02.2015 - Für Kunden der inzwischen insolventen Accessio AG (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) dürften die heutigen Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München ein besonderer Grund zur Freude sein: das OLG München verurteilte die Bank in vier Verfahren* dazu, den Klägern zumindest einen Teil des entstandenen Schadens zu ersetzen, wie KAP Rechtsanwälte gleich nach der heutigen Verkündung berichten.

Den Urteilen gingen diverse Beweisaufnahmen in unterschiedlichsten Verfahren gegen die DAB Bank voraus. "Erst nach und nach konnte in diesen Beweisaufnahmen herausgearbeitet werden, dass ein ehemaliger leitender Mitarbeiter der DAB Bank wohl so intensive Kenntnisse der Geschäftstätigkeit der Accessio AG hatte, dass hier nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) eine Haftung der Bank angenommen werden kann, zumindest für Käufe ab Herbst 2007." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, das Oberlandesgericht hat die Revision zugelassen, nun wird der BGH erneut zu prüfen haben, ob die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bestand hat. Geschädigte Anleger sollten sich um keine Fristen zu verpassen, allerdings jetzt schon über die Möglichkeiten des Vorgehens informieren.

Weitere Informationen finden Sie bei KAP Rechtsanwälte unter: DAB Bank

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* In den vier aktuellen Verfahren wurden die Kläger nicht von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte vertreten.