ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. (jetzt RvH AG & Co.KG i.L.)

ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. (jetzt RvH AG & Co.KG i.L.)
20.02.2015983 Mal gelesen
Klagewelle droht – Anleger letztmalig zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert!

Wie zu Beginn eines jeden Jahres, fordert die Albis Capital AG & Co. KG i.L. ihre Anleger erneut zur Rückzahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen auf. Jedoch anders als die Jahre zuvor, werden die Anleger unter Androhung der Klage letztmalig zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert - erste Anleger wurden bereits verklagt.

Um nicht in ein kostenintensives Klageverfahren mit wohl absehbarem Ausgang zu Gunsten der Albis Capital AG & Co. KG i.L. gedrängt zu werden, gleichzeitig aber der Forderung nicht vollständig nachzugeben, rät Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger betroffenen Anlegern eine Vergleichslösung anzustreben.

"Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen in der Vertretung von Anlegern der Albis Capital AG & Co. KG i.L. konnten wir für unsere Mandanten in intensiven Verhandlungen erreichen, dass nur ein Teil der Ausschüttungen zurück zu zahlen ist und die Albis Capital AG & Co. KG i.L. auf die Nachforderung der restlichen Einlagensumme verzichtet. Die von unserer Kanzlei ausgehandelten Vergleichskonditionen liegen sogar deutlich unter den selbst von der Albis Capital AG & Co. KG i.L. angebotenen Vergleichen und deren Rückzahlungsquote von 80%, " so Rechtsanwalt Dr. Greger.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger, der sich seit mehreren Jahren intensiv und speziell mit den Fonds der Rothmann & Cie. AG befasst, rät betroffenen Anlegern sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und den Forderungen der Albis Capital AG & Co. KG i.L. nicht ungeprüft nachzukommen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft 2013 "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anlegern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um rechtzeitig Vergleiche zu guten Konditionen abzuschließen.