Die Bank ist in der Regel berechtigt, Sicherheiten nachzufordern. Spätestens wenn die Bank eine Nachbesicherung verlangt, sollten Kunden das Gespräch suchen. Rössner Rechtsanwälte warnt z.B. davor, einen eigenständigen Kreditvertrag aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung zu kündigen. Die Rückzahlungssumme wird bei Kündigung sofort zur Zahlung fällig wird. Und das wird aktuell teuer. Dr. Jochen Weck: "Ein Gespräch mit der Bank bringt häufig eine Lösung - eine Kündigung wäre kontraproduktiv."
Anders verhält es sich für Geschädigte durch Derivate (Swaps) oder spekulative Geldanlagen. Hier gab es sehr häufig Falschberatungen, die zur Rückabwicklungsmöglichkeit führen können.
Rössner Rechtsanwälte führte als erste Kanzlei finanzmathematische Gutachten in Swap-Verfahren gegen Banken ein. Mit dem ersten Swap-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, gewonnen gegen die Deutsche Bank (2011), schrieb Dr. Jochen Weck Rechtsgeschichte. Rössner Rechtsanwälte vertrat damals das geschädigte Unternehmen Ille. Die Kanzlei befasst sich intensiv mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Swap-Geschäften und vertritt ausschließlich Geschädigte.
Dr. Jochen Weck stand jetzt dem Unternehmermagazin "Impulse" für ein Interview bereit. Hier den Artikel lesen http://www.impulse.de/finanzen-vorsorge/franken-schock-wann-anspruch-auf-schadenersatz-besteht
Mehr Informationen: www.roessner.de
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Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren eine führende Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Wir vertreten ausschließlich Bankkunden und analysieren Finanzprodukte. Rössner Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen bei Falschberatung oder Fehlverhalten durch Banken.