Widerruf Darlehensvertrag Aktuell: KG Berlin entscheidet für Bankkunden – Verbraucher sollten Immobiliarkredite prüfen lassen – Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Widerruf Darlehensvertrag Aktuell: KG Berlin entscheidet für Bankkunden – Verbraucher sollten Immobiliarkredite prüfen lassen – Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
05.02.2015221 Mal gelesen
Das Kammergericht Berlin hat entschieden: Der Widerruf eines im Jahre 2008 abgeschlossenen Darlehensvertrages war auch im Jahre 2014 noch möglich.

Das Kammergericht Berlin hat in seinem aktuellen Urteil vom 22.12.2014 (Aktenzeichen 24 U 169/13) die Widerrufsbelehrung einer Bank für unwirksam erklärt. Damit war auch im Jahre 2014 der Widerruf des Darlehensvertrages aus dem Jahre 2008 noch möglich. Dies ersparte der Klägerin im Ergebnis eine fünfstellige Summe.

Die von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung war fehlerhaft, wie das Gericht feststellte, so dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hatte. So hatte die Bank nicht das gesetzgeberische Muster einer Widerrufsbelehrung verwendet, sondern dieses Muster verändert. Damit entfiel die Schutzwirkung, die eine unveränderte Verwendung des Musters grundsätzlich begründen kann. Die Bank hatte in der von ihr verwendeten Widerrufsbelehrung mehrere Bestandteile der Musterbelehrung weggelassen.

Mit dieser Entscheidung setzt das KG Berlin nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte die bisher ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zutreffend um.

Wie können Darlehensnehmer von der Rechtsprechung des BGH profitieren?

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte im Juni 2014 die Ergebnisse einer Prüfung von über 1800 Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen vorgestellt. 80% der Belehrungen entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben und waren damit fehlerhaft. Dies entspricht auch den Erfahrungen der ARES Rechtsanwälte. Die Chancen für einen eigenen erfolgreichen Widerruf stehen damit nicht schlecht.

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so kann möglicherweise noch heute der Widerruf erklärt werden. Damit können ein Ausstieg aus dem Darlehensvertrag und eine zinsgünstige Umschuldung möglich sein. Darüber hinaus entfällt bei einem wirksamen Widerruf der Anspruch der Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und die Bankkunden haben einen Anspruch gegen die Bank auf Nutzungsersatz für bezahlte Darlehensraten, d.h. Zins- und Tilgungsleistungen. Damit sind insgesamt hohe Ersparnisse möglich.

Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte sollten Darlehensnehmer ihre Widerrufsmöglichkeiten fachkundig überprüfen lassen. Außerdem erscheint es sinnvoll, dass Darlehensnehmer neben der Prüfung der Widerrufsbelehrung auf Fehler auch das bestmögliche Vorgehen im jeweils konkreten Einzelfall mit einem spezialisierten Anwalt vorab besprechen.

Gerne beraten wir auch Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten eines Kreditwiderrufs und einer damit verbundenen möglichen Ersparnis.
Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

Weitere Informationen:

http://ares-recht.de/kreditwiderruf-widerruf-darlehensvertrag/