SEB Immoinvest: Immobilie in Chicago verkauft – Möglichkeiten der Anleger

SEB Immoinvest: Immobilie in Chicago verkauft – Möglichkeiten der Anleger
04.02.2015501 Mal gelesen
Aus dem in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest konnte eine weitere Immobilie verkauft werden. Das gab das Fondsmanagement bekannt.


Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest wird seit Mai 2012 abgewickelt. Anleger erhalten während der Abwicklungsphase in regelmäßigen Abständen Ausschüttungen. Zuletzt erhielten sie am 2. Januar eine Ausschüttung in Höhe von 20 Cent je Anteil. Die Höhe der Ausschüttungen richtet sich maßgeblich nach dem erzielten Erlös aus dem Verkauf der Fondsimmobilien. Finanzielle Verluste für die Anleger sind dabei nicht auszuschließen.

Allerdings haben die Anleger auch nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Ein Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank sein, wenn sie z.B. nicht umfassend über die Risiken offener Immobilienfonds aufgeklärt hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Rechtsprechung die Position der Anleger gestärkt. Der BGH entschied am 29. April 2014, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen. Denn die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, stellt laut BGH für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar, weil sie nicht frei über ihr Geld verfügen können, wenn der Fonds geschlossen ist. Hat die vermittelnde Bank die Anleger über dieses Schließungsrisiko im Unklaren gelassen, hat sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Dabei ist es nach Auffassung der Karlsruher Richter auch unerheblich, ob die Schließung des Fonds zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits absehbar war oder nicht. Daher lässt sich die Rechtsprechung des BGH auch auf Verträge anwenden, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.

Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt und nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt hat, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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