Fremdwährungskredite Ausstieg - “Widerrufsjoker” und EuGH machen Anlegern das Leben ein wenig leichter

Fremdwährungskredite Ausstieg - “Widerrufsjoker” und EuGH machen Anlegern das Leben ein wenig leichter
30.01.2015442 Mal gelesen
Aktuelle Schweizer Franken Entwicklung (CHF) wird zum Tilgungs-Alptraum für Anleger. Doch das muss nicht so sein, zeigen die Erfahrungen von KAP Rechtsanwälte. Liegen die rechtl. Voraussetzungen vor, können Kreditlasten mit geschicktem rechtlichen Vorgehen wieder reduziert werden.

München, den 30.1.2014 - Unter dem Titel "Verzockt mit dem Franken" berichtet die Süddeutsche Zeitung aktuell über Anleger, die auf Anraten ihrer Banken Kredite nicht in der eigenen Euro Währung, sondern so genannte Fremdwährungskredite bzw. Fremdwährungsdarlehen, bevorzugt in Schweizer Franken (CHF) oder Japanischen Yen (JPY), aufgenommen haben. Bei derartigen Darlehen bzw. Krediten stehen Anleger nun häufig vor einem weit höheren Schuldenberg als anfänglich vermutet. Für viele Kreditnehmer sogar existenzbedrohend. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte sieht hier jedoch gute Möglichkeiten für Kreditnehmer aus den Krediten aus zusteigen.

"Nach unserer Einschätzung kann der Weg über den Widerruf des Kredits oder das Berufen auf aktuelle europäische Rechtsprechung helfen, diese Verbindlichkeiten bei Fremdwährungskrediten massiv zu vermindern", berichtet Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte.

"Für viele Anleger klang es damals sehr vielversprechend. Der Plan klang gut: Die Zinsen dieser Kredite waren im Vergleich oft viel günstiger, eigentlich traumhafte Bedingungen", führt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin bei KAP Rechtsanwälte aus. "Zudem wäre hinzugekommen, dass bei Wertverlust der fremden Währung im Vergleich zum Euro am Ende der Laufzeit ein deutlich geringerer Betrag zur Darlehensrückzahlung hätte aufgebracht werden müssen", ergänzt die Rechtsanwältin.

Doch die Entwicklung gerade des so beliebten Schweizer Franken (CHF) hat sich für die Anleger inzwischen zum Alptraum entwickelt. Der Schweizer Franken (CHF) ist im Vergleich zum Euro zunächst immer teurer geworden. Hinzu kommt noch die Aufhebung des Mindestkurses des Schweizer Franken durch die Schweizer Notenbank. So muss nun ein sehr viel höherer Euro-Betrag gezahlt werden, um den Kredit zu tilgen.

Die Süddeutsche Zeitung wagt eine Prognose und spricht von einem möglichen Schaden in Miliardenhöhe für deutsche Anleger. Gut 7,1 Milliarden Euro sollen nach Recherchen der Zeitung in derartigen Fremdwährungskrediten ausgegeben worden sein.

Fremdwährungskreditlast reduzieren?

"Doch mit geschicktem rechtlichen Vorgehen können Darlehens- bzw. Kreditnehmer von Fremdwährungskrediten ihre Kreditlast wieder reduzieren, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. KAP Rechtsanwälte bearbeiten schon seit Jahren immer wieder Fälle, die einen Bezug zu solchen Fremdwährungskrediten haben", so Rechtsanwalt Krause. Neben der von der Süddeutschen genannten DZ-Bank haben vor allem Landesbanken wie z.B. die Bayerische Landesbank derartige Fremdwährungskredite ausgegeben und auch einige österreichische Banken haben deutsche Kunden reihenweise zu solchen Krediten gebracht. "Nach unserer Erfahrung sind jedoch in vielen Kreditverträgen die Widerrufsbelehrungen, wenn überhaupt erteilt, fehlerhaft.
Die Folge: Auch heute kann der Kredit dann noch widerrufen werden. Die Rechtsfolge ist unterschiedlich, je nachdem was finanziert wurde, in der Regel für den Anleger aber durchaus positiv", erläutert Rechtsanwältin Appelt die Erfahrungen ihrer Kanzlei.

Auch der Europäische Gerichtshof hat in dieser Konstellation schon ein Urteil zu Gunsten der Kunden gesprochen: Wenn die Bank im Vertrag nicht ordentlich über das Risiko des Kredits in fremder Währung aufgeklärt hat, muss die Bank den kompletten Kredit als Euro-Kredit neu berechnen, der Kunde muss den Kredit dann auch lediglich wie einen Euro-Kredit zurückzahlen, das Währungsrisiko trifft bei beiden Ansätzen die Bank, ergänzt Fachanwalt Krause. Dies kann auch für institutionelle Anleger interessant sein. Vor allem, nachdem viele Kommunen Kredite und Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben. Dies sogar in Österreich und der Schweiz, wie etwa die TAZ aktuell berichtet.

Damit kann das von der Süddeutschen beschworene "Desaster für Häuslebauer" in vielen Fällen zum Desaster für die Banken werden. KAP Rechtsanwälte raten Betroffenen ihren Kredit von einer hierauf spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen und die Chancen zu nutzen.

Haben Sie Fragen an KAP Rechtsanwälte? Rufen Sie uns an: 089/ 41 61 72 75 -0.