Der Sachverhalt der Entscheidung
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Bonnfinanz AG im Rahmen einer Beratung unter anderem eine Beteiligung an dem Fundus Fonds Nr. 34 Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG in Höhe von 50.000,00 DM empfohlen. Die Anlageberatung fand im Jahr 2001 statt.
Der Kläger wollte eine sichere Geldanlage zur Altersvorsorge zeichnen. Dies teilte er dem Berater auch mit.
Die Bonnfinanz AG hingegen behauptet, sie habe den Kläger über alle Risiken aufgeklärt.
Vorinstanz hält Ansprüche fälschlicherweise für verjährt
In der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Konstanz wurde der klägerische Vortrag im Wesentlichen bestätigt. Das Landgericht Konstanz ist aber fälschlicherweise von einer Verjährung der Ansprüche ausgegangen.
Die Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Fundus Fonds 34 ist eine hochspekulative Anlage
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun in dem Urteil vom 30.12.2014 die Bonnfinanz AG verurteilt und wie folgt zu den rechtlichen Aspekten ausgeführt.
Bezüglich des Fundus Fonds 34 (Heiligendamm) ist das Oberlandesgericht der Ansicht, dass es sich um eine äußerst riskante Geldanlage handelt. Das Oberlandesgericht führt aus, dass eine solche Beteiligung an einem neu gegründeten Unternehmen wie dem noch auszubauenden und dann am Markt im Luxussegment zu etablierenden Hotel in Heiligendamm für den Kläger objektiv ungeeignet war, weil es sich um eine ausdrücklich hochspekulative Anlage handelt. Die Wertentwicklung der Anlage kann deshalb von einer Rendite in unbekannter Höhe bis zu einem Totalausfall des eingesetzten Kapitals reichen. Eine solche Anlage entspricht nicht dem Risikoprofil des Klägers und den von ihm verfolgten Anlagezielen. Sie hätte - auch aus der heutigen Sicht - von dem Berater dem Kläger nicht vorgeschlagen werden dürfen.
OLG Karlsruhe: Keine Verjährung der Ansprüche
Die Ansprüche des Klägers sind zudem auch nicht verjährt. Das OLG ist im Hinblick auf die kenntnisabhängige Verjährung richtigerweise der Auffassung, dass für den Anleger kein Anlass und keine Pflicht bestanden hat, die Geschäftsberichte im Einzelnen zu durchforsten.
Fazit
Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fonds-Anleger. Insbesondere führt das Gericht in dessen Begründung deutlich aus, um was es sich bei dem hier gegenständlichen Fonds Fundus 34 eigentlich handelt, nämlich um eine hochspekulative Anlage. Anlegern geschlossener Fonds wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.