Zinswährungsswaps mit dem Währungspaar Schweizer Franken / EURO - Durch Aufgabe des Mindestkurses drohen weitere Verluste

Zinswährungsswaps mit dem Währungspaar Schweizer Franken / EURO - Durch Aufgabe des Mindestkurses drohen weitere Verluste
19.01.2015251 Mal gelesen
Mit der überraschenden Aufgabe des Mindestkurses des Schweizer Franken von 1,20 CHF pro EURO durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) am 15.01.2015 drohen insbesondere bei den Zinswährungsswaps mit dem Währungspaar EUR/CHF weitere Verluste für die Kunden.

Denn hat der Kunde bei Vertragsbeginn die Kapitalbeträge von EURO in CHF getauscht, muss er am Ende der Laufzeit einen entsprechenden Rücktausch vornehmen. Wurden beispielsweise im Jahr 2008 die Nominalbeträge zu einem Kurs von 1 EURO = 1,642 CHF getauscht (100.000,00 EURO / 164.200,00 CHF), müsste der Kunde bei einem Rücktausch aktuell (18.01.2015) rund 165.000,00 EURO (1 CHF = 1,0063 EURO) aufwenden. Daneben erhöhen sich die laufenden Zinsaufwendungen des Swaps. Durch den Zinswährungsswap wird das Darlehen zu einem synthetischen Fremdwährungsdarlehen.

"Auch wenn unklar ist, wie sich der Kurs zukünftig entwickeln wird", so Dr. Petra Brockmann, "sollten betroffene Kunden rechtzeitig mögliche Ausstiegsmöglichkeiten bzw. Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

 

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Hahn Rechtsanwälte wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisiert. Für die Kanzlei sind zurzeit sechzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Stuttgart und Kiel.