Alpha Patentfonds – Was können Anleger unternehmen, wenn sie nach der Verlängerung an ihrer Kapitalanlage zweifeln?

Alpha Patentfonds – Was können Anleger unternehmen, wenn sie nach der Verlängerung an ihrer Kapitalanlage zweifeln?
11.12.2014235 Mal gelesen
Patentverwertung ist kein Garant für wirtschaftlichen Erfolg – dies mussten die Anleger des Alpha Patentfonds bereits realisieren. Wenn Anleger nicht einfach abwarten wollen, können sie auf verschiedene Rechte und Ansprüche zugreifen und diese geltend machen.

Ein Patent kann eine lohnende Investition sein, muss dies aber nicht sein. Dass die Patentverwertung bisweilen auch hinter den Erwartungen zurückbleiben kann, mussten die Anleger des Alpha Patentfonds bereits bemerken. Denn die wirtschaftliche Entwicklung der geschlossenen Beteiligung verlief nicht reibungslos. Unter anderem musste die Laufzeit des Fonds verlängert werden.

 

Wenn sich Anleger des Alpha Patentfonds angesichts dieser Entwicklung Zweifel an ihrer Kapitalanlage haben, kann sich für sie die Frage stellen, ob sie etwas unternehmen können. Dies ist möglich. Zum einen können Anleger selbst aktiv werden und ihre Rechte zu nutzen, die ihnen in den Verträgen zugestanden wurden zustehen. Angesichts des komplexen Aufbaus des Fonds und den nicht einfach lesbaren Verträgen kann dieser Weg für den einen oder anderen Anleger keine Option sein.

 

Insbesondere dann, wenn Anleger nach einer Anlageberatung davon ausging, dass der Alpha Patenfonds "lediglich" eine Kapitalanlage ist. Wenn Anleger angesichts der unternehmerischen Natur ihrer Beteiligung mittlerweile Zweifel hegen, ob sie überhaupt die "richtige" Kapitalanlage habe, dann kann sich die Frage stellen, ob sie damals ordnungsgemäß beraten wurden. Denn für eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist Risikobereitschaft bei den Anlegern erforderlich. Diese Besonderheit sollte auch bei Anlageempfehlungen berücksichtigt worden sein.

 

Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung muss sich die vorgeschlagene Kapitalanlage an den Wünschen und der Risikobereitschaft des Anlegers orientieren. Wenn eine passende Kapitalanlage vorgeschlagen wurde, dann ist auf die Besonderheiten dieser Kapitalanlage einzugehen. Hierunter fällt beispielsweise Aufklärung über spezifische Eigenheiten wie etwa indirekte Investition. So erwirbt der Alpha Patentfonds nicht direkt Patente, sondern verfügt über Genussrechte an einem Unternehmen, das wiederum die Verwertung der Patente betreibt.

 

Wenn Anleger des Alpha Patentfonds hinsichtlich Ihrer rechtlichen Optionen und Ansprüche Bescheid wissen möchten, dann können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Alpha Patentfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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