Alpha Patentfonds 2: Gibt es für Anleger auch andere Optionen als das Ende der verlängerten Laufzeit abzuwarten?

Alpha Patentfonds 2: Gibt es für Anleger auch andere Optionen als das Ende der verlängerten Laufzeit abzuwarten?
11.12.2014260 Mal gelesen
Die Entwicklung des Alpha Patentfonds 2 verdeutlichte den Anlegern, dass geschlossenen Fonds Risiken innewohnen, die sich auch verwirklichen können. Doch Anleger müssen nicht einfach abwarten, wie es weitergehen wird. Denn ihnen stehen verschiedene Rechte und Ansprüche zu, die sie nutzen können.

Der Ansatz, Ideen in Geld umzuwandeln, kann gelingen, muss aber nicht. Dass die Patentverwertung keine "Patentlösung" zum Geldverdienen ist, hat die geschlossene Beteiligung Alpha Patentfonds 2 ihren Anlegern in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt. Als Resultat der sich peu à peu eintrübenden Prognosen wurde sogar die Laufzeit des Fonds verlängert. So soll der Fonds nun im Jahr 2017 beendet werden, statt wie ursprünglich geplant im Jahr 2012.

 

Diese Entwicklung zeigte deutlich, dass ein geschlossener Fonds ein unternehmerische Beteiligung ist und nicht "nur" eine Kapitalanlage. Wenn sich Anleger des Alpha Patentfonds 2 mit der aktuellen Situation nicht anfreunden können und nicht weiter abwarten wollen, kann sich für sie die Frage stellen, ob sie etwas unternehmen können. Es gibt die Möglichkeit, selbst tätig zu werden und die Rechte zu nutzen, die einem Anleger vertraglich zustehen.

 

Doch diesen Weg möchte ggf. nicht jeder Anleger einschlagen. Insbesondere dann, wenn er oder sie nach einer Anlageberatung davon ausging, dass sie eine reine Kapitalanlage habe. Wenn Anleger mittlerweile Zweifel hegen, ob sie überhaupt die "richtige" Kapitalanlage habe, dann kann sich die Frage stellen, ob sie damals ordnungsgemäß beraten wurden. Denn eine geschlossene Beteiligung wie der Alpha Patentfonds 2 erfordert - wegen des unternehmerischen Charakters - Risikobereitschaft seitens der Anleger. Dies sollte sich auch in den Empfehlung des Beraters widergespiegelt haben, wenn sie Anlegern den Fonds vorstellten.

 

Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung beginnt damit, dass sich die vorgeschlagene Kapitalanlage an den Wünschen und Vorgaben des Anlegers orientieren musste. Wenn eine passende Kapitalanlage empfohlen wurde, ist auf die Besonderheiten dieser Kapitalanlage einzugehen. Neben der Aufklärung über grundlegende Risiko (wie etwa das wie bei jeder unternehmerischen Gesellschaft bestehende Verlustrisiko) mussten die Berater auch weitere Aufklärungspflichten z. B. über spezifische Risiken einer Kapitalanlage oder auch außergewöhnlich hohe Kostenquoten beachten. Wies die Anlageberatung vor dem Beitritt zur Alpha Patentfonds 2 GmbH & Co. KG Defizite auf, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.

 

Wenn Anleger des Alpha Patentfonds 2 hinsichtlich Ihrer rechtlichen Optionen und Ansprüche Bescheid wissen möchten, dann können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Alpha Patentfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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