Allianz Flexi Immo immer noch geschlossen – Können Anleger Schadensersatz fordern, wenn sie von der Schließung überrascht wurden?

Allianz Flexi Immo immer noch geschlossen – Können Anleger Schadensersatz fordern, wenn sie von der Schließung überrascht wurden?
02.12.2014244 Mal gelesen
Der offene Fonds Allianz Flexi Immo ist seit mehr als 2 ½ Jahren geschlossen. Wurden Anleger von der Schließung überrascht, dann können Schadensersatzansprüche bestehen. Denn Fehler in der Anlageberatung – wie ein fehlender Hinweis auf das Schließungsrisiko - lösen Schadensersatzansprüche aus.

Die Krise der offenen Immobilienfonds ist längst aus den Schlagzeilen verschwunden. Für die Anleger des offenen Dachfonds Allianz Flexi Immo hat sie aber immer noch konkrete Folgen: Der Fonds ist seit April 2012 geschlossen. Wie lange die Schließung noch andauern wird, ist nach wie vor unbekannt. Auch wenn die Anleger im Oktober 2014 eine Auszahlung erhielten, kann sich für sie die Frage stellen, ob sie weiter warten müssen oder ob es Alternativen zum weiteren Abwarten gibt. Die unveränderte Lage des offenen Fonds und auch bisweilen auch die Überraschung, dass der Fonds Allianz Flexi Immo überhaupt geschlossen wurde, veranlasste Anleger des offenen Dachfonds, sich über rechtliche Optionen Gedanken zu machen.

 

Dieses Bild ergab sich bei Anfragen von Anleger des Fonds Allianz Flexi Immo, die sich in den vergangenen Monaten an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wandten. Oftmals wird direkt gefragt, ob Schadensersatz geltend machen werden kann - denn für so machen Anleger kam die Schließung überraschend. Dass es in solchen Fällen Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche der Anleger gibt, zeigen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs aus dem April 2014. Es wurde höchstrichterlich entschieden, dass bereits in der Anlageberatung darauf hingewiesen werden musste, dass offene Fonds wegen des von Gesetzes wegen bestehenden Schließungsrisikos keine jederzeit verfügbaren Kapitalanlagen sind (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13). Fehlte ein solcher Hinweis, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum.

 

Befürchten Anleger des Allianz Flexi Immo, dass ihre Anlageberatung Mängel aufwies, dann sollten sie das Beratungsgespräch rechtlich überprüfen lassen. Da Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung an das individuelle Beratungssituation anknüpfen, bedarf es einer fachkundigen Überprüfung des Einzelfalls, um die konkreten Chancen ausloten zu können. Wenn Anleger wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Fachanwälte und Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die Anteile des Dachfonds Allianz Flexi Immo erworben haben.

 

Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds Allianz Flexi Immo befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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