WealthCap-Fonds Life Britannia 1 birgt Risiken: Welche Rechte haben Anleger, wenn sie an ihrer Kapitalanlage zweifeln?

WealthCap-Fonds Life Britannia 1 birgt Risiken: Welche Rechte haben Anleger, wenn sie an ihrer Kapitalanlage zweifeln?
01.12.2014233 Mal gelesen
Trotz der Investition in Lebensversicherungen ist der Fonds WealthCap Life Britannia 1, die nicht zu jedem Anleger passen. Denn es bestehen grundlegende Risiken. Was können Anleger unternehmen, wenn sie Zweifel hegen, dass dieser Fonds die „richtige“ Kapitalanlage für sie ist?

"Gebrauchte" britische Lebensversicherungspolicen als gute und rentable Investitionsobjekte finden sich in so manchem geschlossenen Fonds. So auch in dem von der Hypovereinsbank vertriebenen Fonds WealthCap Life Britannia 1. Doch trotz des sicherheitsverheißenden Investitionsziels Versicherungspolice müssen Anleger bei der Zeichnung risikobereit gewesen sein. Denn wie sich am vollständigen Namen des Fonds HVBFF Life Britannia GmbH & Co. Erste KG erkennen lässt, handelt es sich bei dem Fonds nicht "nur" um eine Kapitalanlage, sondern um auch eine unternehmerische Kommanditgesellschaft. Schon aufgrund der dessen ist der Fonds keine Kapitalanlage für Anleger, die Sicherheit bzw. absolut verlässliche Renditen suchten.

 

Dies zeigt sich auch in der aktuellen Entwicklung der Fondsgesellschaft. Denn die Anleger müssen zugunsten der Liquidität und weitere Kostenpunkte auf Ausschüttungen verzichten. Doch was können Anleger unternehmen, wenn sie sich fragen, ob mit der Beteiligung am Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia 1 überhaupt die "richtige" Kapitalanlage haben? Wenn Anleger solche Zweifel hegen, dann sollte die Anlageberatung rechtlich überprüft werden.

 

Anlageberatung kann Ansatzpunkte bieten, wenn Anleger Zweifel an ihrer Kapitalanlage haben

 

Spricht eine Bank eine Anlageempfehlung aus, so muss sich diese an den Wünschen des Kunden orientieren. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die - passenderweise empfohlene - Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen ein umfassendes Bild der Kapitalanlage zeichnen. Hierzu zählen jene Risiken, die aus der gesellschaftsrechtlichen Natur herrühren. An erster Stelle sind hier Verlustrisiken zu benennen. Im Fall des Fonds WealthCap Life Britannia 1 sind auch auf dessen Besonderheiten hinzuweisen - beispielsweise unterscheiden sich britische und deutsche Lebensversicherungen in grundlegenden Punkten.

 

Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum.. Wenn Anleger des Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia 1 das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ausgelotet werden, welche rechtlichen Optionen den Anlegern offen stehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen oder andere HVBFF/WealthCap-Lebensversicherungsfonds investierten.

 

Weitere Informationen zum Thema Lebensversicherungsfonds und WealthCap Life Britannia-Fonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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