MPC Leben plus VI: Anleger müssen sich mit Kaufangebot auseinandersetzen

MPC Leben plus VI: Anleger müssen sich mit Kaufangebot auseinandersetzen
28.11.2014254 Mal gelesen
Die Anleger des Lebensversicherungsfonds MPC Leben plus VI erhalten aktuell Kaufangebote für ihre Beteiligungen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Kurz vor dem ersten Advent erhalten die Anleger des Lebensversicherungsfonds MPC Leben plus VI ein Kaufangebot für ihre Beteiligungen. Ein Luxemburger Unternehmen möchte Anteile des Fonds ankaufen und bietet 23% der Beteiligungssumme als Kaufpreis an. Die Entscheidung, ob Anleger auf das Angebot eingehen wollen, liegt einzig und allein bei den Anlegern. Anleger, die sich noch nicht entschieden haben, sollten jedoch genau überlegen, ob sich das Kaufangebot tatsächlich für sie "lohnt".

 

Wenn Anleger das Angebot nicht annehmen möchten, aber dennoch an ihrer Kapitalanlage zweifeln, können andere Ansatzpunkte von Interesse sein. Insbesondere dann, wenn Anleger sich angesichts der bisherigen Entwicklung des MPC Leben plus VI die Frage stellten, wie dies mit den einstigen Anpreisungen des Anlageberatungsgesprächs zusammen passtWenn einem Anleger der Lebensversicherungsfonds als "sichere Kapitalanlage" empfohlen wurde, dann stellt sich die Frage, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief.

 

Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen bestimmte Anforderungen von den Sparkassen- oder Bankberatern oder auch freien Anlageberatern erfüllt werden. Zunächst muss eine Kapitalanlage zu den Wünschen des Anlegers "passen". In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden - die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Wenn Anleger des MPC Leben plus VI Zweifel haben, ob sie seinerzeit ordnungsgemäß beraten wurden oder auch wegen des nicht ganz einfach formulierten Angebots rechtliche Unterstützung wünschen, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Mehr Informationen zu MPC-Lebensversicherungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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