KGAL PropertyClass Österreich 4: Was können Anleger unternehmen, wenn sie zweifeln, ob sie die „richtige“ Kapitalanlage haben?

KGAL PropertyClass Österreich 4: Was können Anleger unternehmen, wenn sie zweifeln, ob sie die „richtige“ Kapitalanlage haben?
27.11.2014798 Mal gelesen
Geschlossene Immobilienfonds wie der Fonds KGAL PropertyClass Österreich 4 sind risikobehaftete Kapitalanlage. Was können Anleger unternehmen, wenn sie keine Risiken eingehen wollten und ihnen dennoch eine Beteiligung am dem KGAL-Fonds empfohlen wurde?

Immobilieninvestitionen erfreuten sich stets großer Beliebtheit bei den Anlegern. Zu den sachwertbasierten Kapitalanlagen, die von Banken (u.a. der Dresdner Bank) ihren Kunden empfohlen wurden, zählt auch der geschlossene Immobilienfonds KGAL Property Class Österreich 4. Doch anders als der Investitionsgegenstand Immobilie vermuten lässt, handelt es sich bei der MALDEN Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG nicht "nur" um eine Kapitalanlage. Vielmehr ist die geschlossene Beteiligung eine Kommanditgesellschaft. Schon aufgrund der unternehmerischen Natur ist der Fonds KGAL PropertyClass Österreich 4 keine Kapitalanlage für Anleger, die Sicherheit bzw. absolut verlässliche Renditen suchten.

 

Daher eignet sich der Fonds KGAL PropertyClass Österreich 4 trotz der Sachwertanlage nicht für jeden Anleger, sondern erfordert Risikobereitschaft seitens des Anlegers. Doch was können ein Zeichner unternehmen, wenn er oder nicht risikobereit war und dennoch an der MALDEN Grundstücksgesellschaft beteiligt ist? In solchen Fällen sollte die Anlageberatung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf Fehler überprüft werden. Denn in Anlageberatungen können Fehler passieren, die Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können.

 

Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen mit den entsprechenden Risiken

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung zeichnet sich - grob umrissen - durch zwei Schritte aus. Zunächst muss sich eine Anlageempfehlung an den Wünschen des Kunden orientieren (anlegergerechte Beratung). Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die - passenderweise empfohlene - Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen (objektgerechte Beratung)? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen ein umfassendes Bild der Kapitalanlage zeichnen. Hierzu zählen jene Risiken, die aus der gesellschaftsrechtlichen Natur herrühren. An erster Stelle sind hier Verlustrisiken zu benennen.

  

Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum. Wenn Anleger des hinsichtlich ihrer KGAL PropertyClass Österreich 4 das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ausgelotet werden, welche rechtlichen Optionen den Anlegern offen stehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen oder und andere Immobilienfond der KGAL/ALCAS investierten.

 

Weitere Informationen zu KGAL Immobilienfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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