MPC Opportunity Amerika 1 erfordert Risikobereitschaft: Wie können sich Anleger wehren?

MPC Opportunity Amerika 1 erfordert Risikobereitschaft: Wie können sich Anleger wehren?
26.11.2014272 Mal gelesen
Trotz Sachwerten sind geschlossene Immobilienfonds wie der MPC Opportunity Amerika Beteiligungen an unternehmerischen Gesellschaften, die von ihren Anlegern entsprechende Risikobereitschaft fordern. Welche Rechte haben Anleger, wenn sie zweifeln, ob sie die „richtige“ Kapitalanlage haben?

Immobilien zählen zu den stets begehrten Anlageobjekten. Zu den zahlreichen Kapitalanlagen, die in Grund und Boden investieren, zählt auch der geschlossene Immobilienfonds MPC Opportunity Amerika 1. Doch anders als der Investitionsgegenstand vermuten lässt, erfordert eine geschlossene Beteiligung Risikobereitschaft bei den Anlegern. Denn die MPC Sachwert Rendite-Fonds Opportunity Amerika GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, die über besondere Eigenschaften verfügt.

 

Hierzu zählt beispielsweise, dass die Anleger Gesellschafter eines Unternehmens sind und dementsprechend mit ihrer Kapitaleinlage am wirtschaftlichen Erfolg, aber eben auch Misserfolg teilhaben. Angesichts von Prognosekorrekturen hinsichtlich des Kapitalrückflusses ist dieser Aspekt für die Anleger des MPC Opportunity Amerika 1 kein rein theoretisches Risiko. Waren einem Anleger bei der Zeichnung trotz einer Anlageberatung die unternehmerischen Eigenschaften des Immobilienfonds, dann stellt sich die Frage, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Insbesondere dann, wenn sie auf der Suche nach einer sicheren oder sicherheitsorientierten Kapitalanlage waren.

 

Empfiehlt ein Berater einem Anleger eine bestimmte Kapitalanlage, dann muss diese Empfehlung zwei grundlegende Anforderungen erfüllen. Grob umrissen muss eine ordnungsgemäße Anlageberatung folgendes leisten: Zunächst muss eine Kapitalanlage zu den Wünschen des Anlegers "passen". In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden - die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Wenn Anleger des MPC Opportunity Amerika 1 Zweifel haben, ob sie seinerzeit ordnungsgemäß beraten wurden, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann ausgelotet werden, ob das individuelle Anlageberatungsgespräch Defizite aufwiese.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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